Filmreifer Fahrerwechsel im Auto
Geldstrafe und Führerscheinsperre von sechs Monaten für den Angeklagten
Kyffhäuserkreis. Es war in einer Nacht im Herbst. Ein Polizeiauto war auf der B 4 von Sondershausen nach Nordhausen unterwegs. Im Bereich Neuheide fiel den Beamten ein Pkw Renault Twingo auf, genauer gesagt die Fahrweise.
Der Fahrer verringerte die Geschwindigkeit, beschleunigte, wurde wieder langsamer, gab Gas. Und nicht nur das. Das Auto fuhr auch mal nach rechts, mal nach links, mal über die Mittellinie, dann über die rechte Seitenlinie. Auf einem Abschnitt von rund anderthalb Kilometern registrierten die Polizisten zwölf derartige Bewegungen, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen im Gespräch mit „Thüringer Allgemeine“die Vorgeschichte des Falles schilderte.
Die Polizei gab Signal, der Fahrer solle anhalten. Das Fahrzeug verringerte seine Geschwindigkeit auf etwa 30 bis 40 Stundenkilometer. Die Beamten erkannten – im Transporter sitzt man etwas höher – zwei Personen im Twingo. Am Steuer jemand mit kurzen Haaren. Der Beifahrer hatte lange blonde Haare. Und es folgte eine Szene, wie man sie aus Filmen kennt, so die Schilderung der Polizisten.
Während der Fahrt stieg der Fahrer auf die Rücksitzbank, und der Beifahrer wechselte auf die Fahrerseite. Das im kleinen Twingo.Kurze Zeit später hielt das Auto an. Und es stellte sich heraus, dass beide, der Mann und die Frau, unter Einfluss von illegalen Rauschmitteln standen, sagte Richter Fierenz.
Der Mann im mittleren Alter, der laut Polizei das Auto lenkte und dann auf die Rückbank wechselte, hatte keinen Führerschein. Der war ihm bereits wegen eines Rauschmittelproblems entzogen worden.
Der Angeklagte bestritt zunächst die Tat, der Richter erläuterte ihm aber die Beweislage. Man könne auch noch ein Gutachten wegen der Fahrt in Schlängellinie und der Drogenfahrt in Auftrag geben.
Auch die Polizei hatte Ermittlungen angestellt: eine Perücke fand man nicht. Und auch die Beamten wunderten sich, wie schnell doch der filmreife Fahrerwechsel im kleinen Auto erfolgte. Als hätte man das schon mehrmals praktiziert.
Nach Beratung mit seinem Verteidiger gab der Mann zu, dass er der Fahrer war. Es hatte Streit im Auto gegeben, so begründete er sein auffälliges Fahrverhalten.
Richter Fierenz verurteilte den Angeklagten, der zur Tatzeit keinen Job hatte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 20 Euro, also insgesamt 800 Euro, zudem zu einer Führerscheinsperre von sechs Monaten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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