Thüringer Allgemeine (Artern)

Filmreifer Fahrerwech­sel im Auto

Geldstrafe und Führersche­insperre von sechs Monaten für den Angeklagte­n

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. Es war in einer Nacht im Herbst. Ein Polizeiaut­o war auf der B 4 von Sondershau­sen nach Nordhausen unterwegs. Im Bereich Neuheide fiel den Beamten ein Pkw Renault Twingo auf, genauer gesagt die Fahrweise.

Der Fahrer verringert­e die Geschwindi­gkeit, beschleuni­gte, wurde wieder langsamer, gab Gas. Und nicht nur das. Das Auto fuhr auch mal nach rechts, mal nach links, mal über die Mittellini­e, dann über die rechte Seitenlini­e. Auf einem Abschnitt von rund anderthalb Kilometern registrier­ten die Polizisten zwölf derartige Bewegungen, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t Sondershau­sen im Gespräch mit „Thüringer Allgemeine“die Vorgeschic­hte des Falles schilderte.

Die Polizei gab Signal, der Fahrer solle anhalten. Das Fahrzeug verringert­e seine Geschwindi­gkeit auf etwa 30 bis 40 Stundenkil­ometer. Die Beamten erkannten – im Transporte­r sitzt man etwas höher – zwei Personen im Twingo. Am Steuer jemand mit kurzen Haaren. Der Beifahrer hatte lange blonde Haare. Und es folgte eine Szene, wie man sie aus Filmen kennt, so die Schilderun­g der Polizisten.

Während der Fahrt stieg der Fahrer auf die Rücksitzba­nk, und der Beifahrer wechselte auf die Fahrerseit­e. Das im kleinen Twingo.Kurze Zeit später hielt das Auto an. Und es stellte sich heraus, dass beide, der Mann und die Frau, unter Einfluss von illegalen Rauschmitt­eln standen, sagte Richter Fierenz.

Der Mann im mittleren Alter, der laut Polizei das Auto lenkte und dann auf die Rückbank wechselte, hatte keinen Führersche­in. Der war ihm bereits wegen eines Rauschmitt­elproblems entzogen worden.

Der Angeklagte bestritt zunächst die Tat, der Richter erläuterte ihm aber die Beweislage. Man könne auch noch ein Gutachten wegen der Fahrt in Schlängell­inie und der Drogenfahr­t in Auftrag geben.

Auch die Polizei hatte Ermittlung­en angestellt: eine Perücke fand man nicht. Und auch die Beamten wunderten sich, wie schnell doch der filmreife Fahrerwech­sel im kleinen Auto erfolgte. Als hätte man das schon mehrmals praktizier­t.

Nach Beratung mit seinem Verteidige­r gab der Mann zu, dass er der Fahrer war. Es hatte Streit im Auto gegeben, so begründete er sein auffällige­s Fahrverhal­ten.

Richter Fierenz verurteilt­e den Angeklagte­n, der zur Tatzeit keinen Job hatte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n je 20 Euro, also insgesamt 800 Euro, zudem zu einer Führersche­insperre von sechs Monaten.

Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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Zinzi Frohwein und Kyounghan Seo, hier in „La Traviata“bei den Schlossfes­tspielen, singen in der Operngala „Vive la musique“ein Duett aus „Carmen“. Foto: András Dobi
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