Thüringer Allgemeine (Artern)

Halogen muss bald geh’n

Vor sechs Jahren kam das Aus der Glühbirne. Ab September 2018 ist es auch mit den meisten Halogenlam­pen vorbei. LEDs und Energiespa­rlampen sind die Alternativ­en – der Austausch ist einfach

- Von Katja Fischer

Als am 1. September 2012 das endgültige EU-Verbot der Glühlampe in Kraft trat, war die Aufregung groß. Es gab Hamsterkäu­fe, und in vielen Haushalten finden sich die Stromfress­er noch immer. Zum 1. September endet nun auch die Produktion der meisten Halogenlam­pen. Das Bedauern darüber dürfte sich allerdings in Grenzen halten, denn es gibt längst energieeff­iziente neue Leuchtmitt­el als Ersatz, allen voran die LEDs.

Energiespa­rlampen sind effiziente­r

Im Vergleich zu Glühbirnen – korrekt eigentlich Glühlampe genannt – und Halogenlam­pen haben Energiespa­rlampen eine hohe Lichtausbe­ute und sparen dadurch Strom. Energiespa­rlampen sind 80 Prozent effiziente­r als die nicht mehr produziert­en Glühlampen. Sie brennen laut der Deutsche Energieage­ntur (dena) in Berlin in der Regel etwa 6000 bis 15 000 Stunden.

Zwingend entfernen muss man alte Glühbirnen und Halogenlam­pen aber nicht: „Zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will“, sagt Martin Brandis von der Energieber­atung des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands. Allerdings sei es nicht empfehlens­wert, heute noch Glühbirnen zu verwenden. Sie verbrauche­n sehr viel Strom, und es gibt inzwischen gute LEDs und Energiespa­rlampen, die ein ähnliches Licht erzeugen.

Im Handel werden Glühlampen und Halogenlam­pen auch nach dem Stichtag noch einige Zeit erhältlich sein. „Restbestän­de dürfen verkauft werden“, stellt Iris Vollmann von der Branchenin­itiative Licht.de in Frankfurt klar. Seit 1. September 2012 werden aber keine neuen Glühlampen mehr in den Handel gebracht. „Bis auf wenige Ausnahmen werden Halogenlam­pen ab 1. September 2018 nicht mehr hergestell­t.“Die Hochvolt-Halogenlam­pen für normale Netzspannu­ng von 230 Volt gar nicht mehr, Niedervolt­Halogenlam­pen für eine Spannung von 12 Volt nur noch, wenn sie mindestens die Effizienzk­lasse B aufweisen.

Durchblick im Lampendsch­ungel

Die klassische Glühlampe erkennt man an der Birnenoder Kerzenform. Sie hat unten einen Metallsock­el zum Schrauben und oben ein Glasgefäß, in dem sich ein Wolframdra­ht befindet, der für die Lichterzeu­gung zuständig ist. „In einem Haushalt können sich aber noch verschiede­ne andere Lampenarte­n finden, die äußerlich der alten Glühlampe ähneln, nämlich Halogen- und Kompaktleu­chtstoffla­mpen sowie LEDs“, erklärt Dietlinde Quack vom ÖkoInstitu­t in Freiburg.

Halogenlam­pen ähneln oft einem Spot, es gibt sie aber auch in Birnenform. Der Glühdraht ist von einem Schutzgas, dem Halogen, umgeben. Eine LED-Lampe sieht der herkömmlic­hen Glühlampen ähnlich und kann sie ohne weitere Anpassunge­n direkt ersetzen, deswegen wird sie auch als Retrofitod­er Nachrüstla­mpe bezeichnet. Aber ihr fehlt in der Regel der klassische Glühfaden, denn lichtausst­oßende Dioden bilden die Lichtquell­e. Die Energiespa­rlampe ist an einer gebogenen, gewendelte­n oder mehrfach gefalteten Röhre zu erkennen, in der die Gasentladu­ng stattfinde­t. Diese Lampen besitzen meist ein integriert­es Vorschaltg­erät und einen Schraubsoc­kel, um sie wie Glühlampen einsetzen zu können. Bei der Auswahl ist auf ■ Das Glühlampen-Verkaufsve­rbot gilt darum auch für Halogenlam­pen.

ab Herbst 2018

Leuchtstär­ke und Lichtfarbe zu achten. „Die meisten Kunden orientiere­n sich beim Lampenkauf an der Helligkeit, die sie mit den früher üblichen Wattzahlen verbinden“, so Brandis.

Watt in Lumen umrechnen

Verbreitet waren 40-, 60- und 100-WattGlühbi­rnen. Für LED und Energiespa­rlampe ist dagegen die Einheit Lumen (lm) zur Helligkeit die wichtige Kennzahl. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entspreche­n etwa einem Watt. Will man eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen, wählt man also ein Energiespa­rmodell mit 470 Lumen. „Auf vielen Verpackung­en steht neben der Lumenzahl die Wattzahl einer gleich hellen Glühbirne“, erklärt Brandis. „Druckt ein Hersteller zum Beispiel auf seine Lampenpack­ung ‘So hell wie eine 60-Watt-Glühlampe’, muss die LED-Lampe 806 Lumen haben. Bei 100 Watt sind es 1400 Lumen.“Außerdem ist die in Kelvin gemessene Farbtemper­atur wichtig. Für eine wohnliche Lichtfarbe sorgt eine warmweiße Lichtquell­e mit 2700 bis 3000 Kelvin. Das entspricht etwa dem Licht einer Glühbirne. Neutral- oder tageslicht­weiße Lichtquell­en haben mehr Kelvin.

Energiespa­r- und Leuchtstof­flampen enthalten geringe Mengen Quecksilbe­r. Bei einem Bruch kann es in geringer Konzentrat­ion in die Raumluft gelangen. Zwar liegt die Belastung in der Regel unter den in Deutschlan­d geltenden Grenzwerte­n. „Wer ganz sichergehe­n will, sollte im Fall des Falles 15 bis 20 Minuten lang lüften und in dieser Zeit den Raum verlassen“und beim Auflesen der Bruchstück­e Einwegoder Haushaltsh­andschuhe verwenden, rät Lichtexper­tin Vollmann. Dabei gilt: auffegen oder mit einem Tuch aufnehmen, aber nicht mit dem Staubsauge­r einsaugen. Der Abfall sollte in einem festen Karton sowie einer luftdicht verschließ­baren Plastiktüt­e oder in einem Schraubgla­s bei der nächsten Sammelstel­le entsorgt werden.

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Quecksilbe­r bleibt ein RisikoHalo­genlampen gibt es auch in klassische­r Birnenform – die Glühwendel ist aber in einer weiteren Glaskapsel verpackt. FOTO: ISTOCK/EVILWATA

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