Transparenzgesetz heute im Kabinett
Der seit Langem überfällige Entwurf soll den Zugang der Bürger zu Behörden- und Regierunginformationen erleichtern
In der Ausgabe vom 10. August haben wir eine Übersicht zu den Schulen in Thüringen veröffentlicht. Leider hatte das Bildungsministerium die Schülerzahlen für Regel- und Gemeinschaftsschulen verwechselt. Richtig ist, dass die 190 Regelschulen 44 192 Schülerinnen und Schüler besuchen, die 65 Gemeinschaftsschulen zählen 18 694 Schülerinnen und Schüler. Erfurt. Im Juni 2016 setzte die rot-rot-grüne Koalitionsmehrheit im Landtag der eigenen Landesregierung eine Frist bis März 2017. Bis dahin, hieß es, sollte sie dem Parlament ein neues Transparenzgesetz vorlegen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Entwurf erarbeitet. Doch dieser Umstand verhinderte nicht, dass der Streit innerhalb der Landesregierung nun erst einmal begann. Es ging um Zuständigkeiten, Kosten und die Frage, wie viel den Bürger über das staatliche Handeln wissen sollte.
Nun, mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist berät am heutigen Dienstag das Kabinett erstmals den Entwurf des Transparenzgesetzes. Er basiert auf Hasses Ansatz, stammt aber offiziell von Innenminister Georg Maier (SPD) und geht an einigen Stellen Aus dem Entwurf des Transparenzgesetzes
weit über das seit 2012 geltende Informationsfreiheitsgesetz hinaus.
Die erste Regel lautet: Der Bürger hat ein Recht auf die Herausgabe aller bedeutenden Informationen. Und: Sie müssen einfach für jedermann zugänglich sein.
So soll es ein zentrales Transparenzregister geben, in denen alle verfügbaren Dokumente gespeichert
sind. Das bereits bestehende Informationsregister wird dafür mit anderen digitalen Plattformen, Bibliotheken oder Archiven vernetzt.
Der Zugang soll kostenlos und anonym möglich sein. Allerdings müssen Interessenten, die zusätzliche Informationen bestellen, wie bisher mit Gebühren rechnen.
„Je mehr Informationen zugänglich gemacht werden, umso eher wird eine eigenständige Meinungsbildung, Beurteilung und Entscheidung ermöglicht“, heißt es in dem Entwurf des zuständigen Thüringer Innenministeriums. Er liegt der Thüringer Allgemeinen vor.
Nicht nur die Behörden, auch die Regierung selbst soll transparenter arbeiten. Beschlüsse und Berichte müssen grundsätzlich veröffentlicht werden, wenn nicht dringende Gründe dagegen sprechen.
Der bisherige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll auch künftig zuständig bleiben. Er bekommt aber einen Beirat zur Seite gestellt. Die Hälfte der zwölf Mitglieder werden vom Landtag bestimmt. Die restlichen Vertreter entsendet die Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, die Hochschulen oder Vereine, die sich für Transparenz und gegen Korruption engagieren.
Alle diese Interessengruppen werden jetzt erst einmal zu dem Gesetzentwurf befragt. Das gut 60-seitige Papier geht nach dem für heute geplanten Beschluss durch die Landesregierung in die schriftliche Anhörung. Nach der zweiten Runde im Kabinett wird der Entwurf dann voraussichtlich im Herbst dem Landtag zugeleitet. Dort dürfte es dann zu einer öffentlichen Anhörung kommen.
„Zweck dieses Gesetz ist es, den freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten. [...] Es soll die Transparenz der Verwaltung vergrößern.“