Einreise für Sami A. verboten
Behörden verhängen Sperre für Islamisten
Berlin. Gegen den abgeschobenen Islamisten Sami A. besteht in Deutschland ein Einreiseverbot. Ab dem Moment der Abschiebung werde die Wiedereinreisesperre automatisch verhängt, so ein Sprecher der Stadt Bochum am Montag. Damit könne der als islamistischer Gefährder geltende 44-Jährige nicht erneut in die europäischen Schengen-Länder einreisen.
Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden wird im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden nun als unerwünschte Person gelistet. Das Ausländeramt Bochum habe über das Landeskriminalamt eine „Einreiseverweigerung“ausschreiben lassen.
Der Mann war abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden hatte, dass Sami A. wegen möglicher Foltergefahr nicht nach Tunesien zurückgebracht werden darf. Der Beschluss wurde aber zu spät übermittelt, der Mann war bereits unterwegs nach Tunesien.
Das Gericht ordnete seine Rückholung an. Weil der Tunesier bislang nicht nach Deutschland zurückgebracht wurde, verhängte das Gericht gegen die Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. In Kürze will das Oberverwaltungsgericht Münster über das Rückführungsverbot entscheiden.
Sami A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus. Derzeit ist er in Tunesien auf freiem Fuß, hat aber keinen Reisepass. (epd)