NSU-Prozess kostet bereits 30 Millionen
Gerichtspräsident zieht vorläufig Bilanz
Münschen. Der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte hat unter dem Strich mehr als 30 Millionen Euro gekostet. Der Präsident des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), Peter Küspert, bezifferte die bislang addierten Kosten gestern auf 27,5 Millionen Euro. Diese Summe, darunter etwa die Kosten für Verteidiger und Nebenklage-Anwälte, sei aber noch nicht endgültig, voraussichtlich kämen am Ende nochmals einige Millionen Euro hinzu. Die Kosten des Ermittlungsverfahrens sind dabei nicht eingerechnet. „Das ist ja ein absolut singuläres Großverfahren einer noch nie dagewesenen Dimension gewesen“, sagte Küspert.
In den mehr als fünf Jahren Verfahrensdauer seien mehrere Tausend Anträge gestellt worden, darunter alleine fast 3000 Beweisanträge und 57 Befangenheitsanträge. Der Stoff umfasse 1200 Aktenbände mit mehreren 100.000 Seiten. Küspert betonte, die Justiz habe gezeigt, dass sie auch mit solchen Großverfahren und Herausforderungen gut umgehen könne.
Dennoch schlug der OLGPräsident aufgrund der Erfahrungen vor, es bei großen Verfahren ins Ermessen des Vorsitzenden Richters zu stellen, Gruppen von Nebenklägern zu bilden, die dann gemeinsam von einem Anwalt vertreten werden. Hintergrund ist, dass es im NSUProzess 93 Nebenkläger gab, oft mehrere für einen Komplex, die von 59 Anwälten vertreten wurden.
Der NSU-Prozess um die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, darunter zehn Morde an vorwiegend türkischund griechischstämmigen Menschen, war im Juli zu Ende gegangen.
Zschäpe wurde als Hauptangeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Verteidiger und Anklage haben angekündigt, in Revision zu gehen. (dpa)