Gericht bekräftigt nach Nazi-Konzert Kritik an Behörden
Innenminister Georg Maier weist Vorwurf zögerlicher Entscheidungen deutlich zurück. Gericht hätte sich nicht die Mühe einer Prüfung gemacht
Weimar. Nach den RechtsrockKonzerten in Apolda vergangenen Freitag und Samstag hat sich gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar noch einmal zu Wort gemeldet.
Im Vorfeld und während der von Neonazis organisierten Veranstaltungen sind auch Entscheidungen Thüringer Verwaltungsgerichte in die Kritik geraten. Erneut wird über das Versammlungsrecht debattiert, weil die kommerziell organisierten Hasskonzerte politische Demonstrationen sind.
Das OVG bekräftig in einer Erklärung seine Kritik, dass „die Behörde es versäumt hat, rechtzeitig über die Auflagen für die seit geraumer Zeit angemeldeten Versammlungen zu entscheiden“. Der Umstand, dass eine Gerichtsentscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden musste, habe eine vertiefte Prüfung nicht mehr zugelassen“, heißt es. Gemeint ist eine Entscheidung des OVG in der Nacht zum vergangenen Freistag. Der Veranstalter der Rechtsrock-Konzerte hatte beim Verwaltungsgericht Weimar erfolgreich Beschwerde gegen die ihm erteilten Auflagen eingelegt. Daraufhin musste sich das OVG mit den Auflagen beschäftigen, weil der im Innenministerium angesiedelte „Vertreter des öffentlichen Interesses“wiederum dagegen eine Beschwerde vorgebracht hatte.
In der Nacht zum 5. Oktober hat das Oberverwaltungsgericht diese Beschwerde zurückgewiesen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, mit der die Auflagen begründet wurden, sei nicht belegt worden, so das Gericht. Zudem habe die Zeit für eine tiefgreifende Prüfung gefehlt.
Innenminister Georg Maier (SPD) hatte bereits kurz nach der Entscheidung den Vorwurf, dass sich die Behörden zu viel Zeit mit den Auflagen gelassen hätten, zurückgewiesen. Er betonte gestern erneut, dass erst am Sonntag vor dem Veranstaltungswochenende die Entscheidung für das Areal bei Magdala (Kreis Weimarer Land) gefallen sei. Binnen zweier Tage wären alle vier Entscheide, zwei für Magdala und zwei für Apolda erstellt worden. Bei den Auftrittsverboten hätte sich die Behörde auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bezogen. Um diese Auflagen zu stützen, seien Videobelege, Polizeiberichte aber auch Zeitungsartikel zusammengetragen worden. Maier kritisiert, dass sich das OVG nicht die Mühe gemacht habe, diese Unterlagen genauer zu prüfen.
Inzwischen würden die Ausschreitungen an der Zugangsschleuse zum Rechtsrock-Konzert vom Samstag in Apolda zeigen, dass von solchen Veranstaltungen eine Gefahr ausgehe, fügt der Minister an.
Das OVG stellt klar, dass bei den Entscheidungen der Charakter der Rechtsrock-Konzerte als Versammlung von keiner Seite juristisch bezweifelt wurde. Eine Versammlung müsse auch nicht genehmigt werden, so das Gericht. Die „Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, sei ein Grundrecht, egal welche politische Absicht der Veranstalter verfolge.
Versammlungen müssen nicht genehmigt werden