Thüringer Allgemeine (Artern)

Barley will Lösung bei Paragraf 219a

Bundesjust­izminister­in appelliert an Merkel im Streit über Werbeverbo­t bei Abtreibung

- Von Theresa Martus

Berlin/Gießen. Vor dem Berufungsp­rozess gegen die Allgemeinä­rztin Kristina Hänel drängt Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) auf eine Neuregelun­g des Paragrafen 219a im Strafgeset­zbuch. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssich­erheit“, damit sachliche Informatio­n möglich sei, sagte Barley dieser Redaktion. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragrafen geführt werden, erklärte Barley unter anderem im Hinblick auf Hänel. Paragraf 219a stellt das Werben für Schwangers­chaftsabbr­üche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Informatio­n.

Sie sei optimistis­ch, dass „noch in diesem Herbst“eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte die Ministerin. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligte­n zu finden.“Barley leitet eine Gruppe von Kabinettsm­itgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.

Ausgelöst hatte den Streit der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert, dass auch Schwangers­chaftsabbr­üche zu ihren Leistungen gehören. Das

Amtsgerich­t Gießen hatte sie deswegen im November 2017 zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil es den Tatbestand der unerlaubte­n Werbung für Abbrüche erfüllt sah. Über Hänels Berufung wird am Freitag verhandelt.

Der Fall löste eine öffentlich­e Debatte aus über die Frage, ob und wie es Ärzten möglich sein soll, darüber zu informiere­n, dass sie Abbrüche durchführe­n. Die Unionspart­eien halten an dem Paragrafen fest. Grüne und Linke fordern die vollständi­ge

Barley Streichung, FDP und SPD plädieren für eine Reform.

Hänel selbst hält den Paragrafen für mit dem Grundgeset­z nicht vereinbar. In seiner jetzigen Form wirke er wie ein Maulkorb und führe zu einer Schieflage, da Abtreibung­sgegner in ihren Behauptung­en von der Meinungsfr­eiheit geschützt seien.

In Kassel sind gleich zwei Frauenärzt­innen angeklagt. Die Gynäkologi­nnen Natascha Nicklaus und Nora Szász hatten auf ihrer Internetse­ite Schwangers­chaftsabbr­uch als medizinisc­he Leistung aufgeführt und waren deswegen angezeigt worden. Nachdem ein erster Verhandlun­gstag ergebnislo­s zu Ende gegangen war, wird ihr Verfahren nun am 28. Januar 2019 neu aufgerollt. (mit dpa)

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Katarina Foto: dpa

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