Zutatenliste auf Verpackungen
Ist ein Bäcker, der „Bio-Backwaren“verkauft, verpflichtet, die Zutatenliste des entsprechenden Produkts auf dem Preis-Etikett anzugeben? Es antwortet Petra Müller, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.
Nein. Nur bei verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten abgedruckt sein. Für lose Waren gilt das nicht verpflichtend, weil der Gesetzgeber zugrunde legt, dass der Käufer im Verkaufsgespräch alle für ihn wichtigen Informationen erfragen kann. Bei loser Ware müssen aber neben dem Produktnamen bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, gekennzeichnet werden durch das vorangesetzte Wort „enthält …“. Das könnten bei Backwaren glutenhaltige Getreide wie Weizen oder Dinkel, Eier, Milcherzeugnisse oder Sesamsamen sein. Nicht erforderlich ist das dann, wenn sich die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf den betreffenden Stoff bezieht, wie zum Beispiel bei dem Wort „Weizenbrot“. Auch bestimmte Zusatzstoffe müssen bei unverpackten Lebensmitteln angegeben werden. Ausreichend ist ein Schild an der Ware zum Beispiel „mit Farbstoff“. Die konkreten Zusatzstoffe müssen nicht benannt werden. Wenn eine Kennzeichnung mit „Bio“erfolgt, muss die Ware den Vorgaben für Bio-Lebensmittel genügen und der Händler muss entsprechend zertifiziert und kontrolliert werden.