So soll Kinderarmut gelindert werden
Das Bildungs- und Teilhabepaket war zum 1. April 2011 eingeführt worden, nachdem das Verfassungsgericht eine Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze angemahnt hatte. „Ihr Bedarf, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, habe sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten“, so die Karlsruher Richter. Die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte das Paket auf den Weg. Bedürftige Kinder, deren Eltern Hartz IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, bekommen dadurch Unterstützung bei Bildungsausgaben wie etwa beim Schulessen. (red)
Die beiden blockierten Rettungsschiffe deutscher Hilfsorganisationen dürfen nach einer tagelangen Hängepartie in Malta anlegen. Anschließend würden die sich darauf befindenden 49 Migranten auf Deutschland und sieben weitere EU-Mitgliedstaaten verteilt, erklärte Maltas Regierungschef Joseph Muscat am Mittwoch. SeaWatch hatte 32 Migranten vor Weihnachten unweit der libyschen Küste gerettet. 17 weitere nahm die Regensburger Organisation Sea-Eye kurz vor dem Jahreswechsel an Bord. (dpa)
Der sächsische Geheimdienst stuft die selbst ernannte Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“als rechtsextrem ein–undbeobachtetsieseitEnde 2018. Das gab der Verfassungsschutz am Mittwoch bekannt. Im August hatte „Pro Chemnitz“eine Demonstration mit mehreren Tausend Menschen organisiert, darunter etliche Neonazis. Es kam zu schweren Ausschreitungen in der sächsischen Stadt. Die Gruppe rechtfertige rechtsextremistische Propaganda und Gewalt, so der Verfassungsschutz. (cu)
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist in ihrem Element. Strahlend läuft die Ministerin durch das Berliner Mehrgenerationenhaus im Arbeiterviertel Wedding, spricht mit Kindern, Eltern und den „Kiez-Müttern“, die als Ansprechpartner für Hilfe suchende Personen in ihren Stadtteilen zuständig sind. Zufrieden stellt sie zusammen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dort ihr neues Gesetz vor. Nach dem „Gute-Kita-Gesetz“hat Giffey auch dem neuen Entwurf einen Namen verpasst, der einprägsam ist: „Starke-Familien-Gesetz“. Der Gesetzentwurf ist ins Kabinett eingebracht worden. „Es ist unsere Antwort darauf, Kinderarmut etwas entgegenzusetzen“, sagt die Ministerin am Mittwoch euphorisch.
Den Kampf gegen Kinderarmut lässt sich die Regierung einiges kosten: Für das Gesetz stehen in den nächsten drei Jahren eineinhalb Milliarden Euro zur Verfügung. Wir klären die wichtigsten Fragen und Antworten. Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin Das „Starke-Familien-Gesetz“soll Kinder davor schützen, in Armut abzurutschen, weil ihre Eltern nicht genug Geld für die Familie aufbringen können. Friseure, Köche, Taxifahrer – sie alle verdienen häufig unter 2000 Euro brutto im Monat. Sie sollen mit dem neuen Gesetz entlastet werden. Das Gesetz baut zwei bestehende Leistungen aus: Der Kinderzuschlag wird angepasst. Außerdem wird das Bildungs- und Teilhabepaket nachgebessert, das Kinder unter anderem in der Schule unterstützen soll. Der Kinderzuschlag wird Erwerbstätigen, die finanziell kaum über die Runden kommen, zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Bisher gibt es maximal 170 Euro pro Monat und Kind. Wenn das Gesetz wie geplant zeitnah von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, soll ab dem 1. Juli der Betrag auf 185 Euro steigen. Auch der bürokratische Aufwand soll verringert werden. Der Antrag kann künftig online gestellt werden, der Kinderzuschlag wird für sechs Monate gewährt. Bisher muss der Antrag immer neu gestellt werden, wenn das Einkommen schwankt – im Schichtdienst mit Wochenenddiensten also jeden Monat. Alleinerziehende werden gestärkt, indem Kinder mit eigenem Einkommen, etwa in Form von Unterhaltszahlungen, 100 Euro im Monat behalten dürfen. Wenn ein Kind mehr als 100 Euro im Monat erhält, wird dieses Geld nur noch zu 45 statt bisher 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Ab 2020 sollen zudem Maßnahmen wirken, die Mehrarbeit fördern. Zusätzliches Einkommen der Eltern verringert den Kinderzuschlag dann nur noch um 45 statt 50 Prozent. Außerdem werden für die Berechnung des Kinderzuschlags die Einkommensgrenzen angehoben. Bisher kann es passieren, dass sich Bezieher des Kinderzuschlages finanziell verschlechtern, wenn sie mehr arbeiten, da sie dann aus der Bezugsgrenze für das Geld fallen. Außerdem soll die „verdeckte Armut“bekämpft werden. Viele nehmen Hilfsgelder nicht an, obwohl sie Anspruch darauf hätten, oft weil sie schlicht von den Angeboten nicht wissen. Wer den Kinderzuschlag erhält, kann auch von den Kita-Gebühren befreit werden. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen und die Bekämpfung der verdeckten Armut sollen 1,2 Millionen Kinder mehr erreicht werden, hofft die Politik. Kostenloses Mittagessen, ein kostenloses Schülerticket für den Nahverkehr und mehr Geld für den Schulbedarf: Ab dem 1. August soll es pro Schuljahr 150 statt bisher 100 Euro für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte geben. Auch können Schüler früher Nachhilfe beantragen. Bisher ist das nur möglich, wenn sie versetzungsgefährdet sind. „Also erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, fasst Heil zusammen. Zudem soll auch hier Bürokratie abgebaut werden – sowohl für die Antragsteller als auch für die Schulen.
Die Opposition kritisiert die Bürokratie. Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte unserer Redaktion, dass das Gesetz nur einen Teil der von Armut betroffenen Kinder ins Visier nehme. „Die Kinderarmut in Deutschland verlangt eine mutige und entschlossene Reform“, forderte Bartsch. Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, sprach von einem „bürokratischen Monster“. FDP-Fraktionsvize Katja Suding wünscht sich „schnellere und einfachere Antragsverfahren“.
Auch Sozialverbände sehen in dem neuen Gesetz keine großen Verbesserungen. „Das Gesetz wird seinem eigenen Titel nicht gerecht“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. So sei beispielsweise die Erhöhung des Schulgeldes nicht kostendeckend. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, kritisiert: „Das Problem der Inanspruchnahme besteht nach wie vor.“
Franziska Giffey hält die bürokratischen Hürden dagegen für überwindbar: „Der Kinderzuschlag lässt sich vom Smartphone aus beantragen.“