Eu-kommission
Berlin. Die Eu-kommission hat vor allem drei Hauptaufgaben: Sie ist das gesetzgebende Organ der EU und besitzt das alleinige Initiativrecht. Als Exekutivorgan ist sie für die Verwaltung des Eu-haushaltes und für die Durchsetzung der beschlossenen Maßnahmen zuständig. Zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof ist sie als Kontrollorgan für die Einhaltung der Verträge verantwortlich. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der Eu-staaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt. Die Kommission wird von einem Präsidenten geleitet, der unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Ihr Sitz ist in Brüssel. (eni)
Kassel.