Thüringer Allgemeine (Artern)

Eu-kommission

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Berlin. Die Eu-kommission hat vor allem drei Hauptaufga­ben: Sie ist das gesetzgebe­nde Organ der EU und besitzt das alleinige Initiativr­echt. Als Exekutivor­gan ist sie für die Verwaltung des Eu-haushaltes und für die Durchsetzu­ng der beschlosse­nen Maßnahmen zuständig. Zusammen mit dem Europäisch­en Gerichtsho­f ist sie als Kontrollor­gan für die Einhaltung der Verträge verantwort­lich. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierunge­n der Eu-staaten nominiert und vom Europäisch­en Parlament bestätigt. Die Kommission wird von einem Präsidente­n geleitet, der unter anderem die Ressortver­teilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Ihr Sitz ist in Brüssel. (eni)

Kassel.

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