Thüringer Allgemeine (Artern)

Hildesheim­er Spion in Jena vor Gericht

Angeklagte­r soll für den jordanisch­en Gemeindien­st die Dik-moschee ausgespäht haben

- Von Kai Mudra

Jena. Der mutmaßlich­e Spion von Hildesheim muss sich ab dem 22. Oktober vor dem Staatsschu­tzsenat am Oberlandes­gericht Jena verantwort­en. Dem 34-jährigen deutschen Staatsbürg­er wirft der Generalbun­desanwalt „geheimdien­stliche Tätigkeit gegen die Bundesrepu­blik“vor. Alexander B. soll zwischen März 2016 und Mai 2018 über einen Kontaktman­n dem jordanisch­en Geheimdien­st Informatio­nen zur Moschee des Vereins Deutschspr­achiger Islamkreis im niedersäch­sischen Hildesheim geliefert haben.

Ein Fahndungsk­ommando des Bundeskrim­inalamtes verhaftete Alexander B. am 7. August des Vorjahres in der Nähe von Laucha im Kreis Gotha. Er kam vermutlich aus Osteuropa zurück, und die Fahnder passten nach seiner Wiedereinr­eise eine günstige Gelegenhei­t für den Zugriff auf der Autobahn A 4 ab. Dem Angeklagte­n drohen bei einer Verurteilu­ng bis zu fünf Jahre Haft.

Dem Prozessauf­takt geht ein juristisch­er Streit um die Zulässigke­it der Anklage voraus. Die Jenaer Richter lehnten vergangene­n November die Eröffnung des Verfahrens ab. Sie verneinten die Frage, ob sich die angeklagte Spionage gegen die Bundesrepu­blik gerichtet habe. Eher fördere dieses Ausspähen „die Sicherheit­sinteresse­n der Bundesrepu­blik“, hieß es damals in einer Erklärung – vielleicht, weil die Erkenntnis­se auch deutschen Geheimdien­sten hätten zugutekomm­en können?

Gegen die Jenaer Entscheidu­ng legte der Generalbun­desanwalt beim Bundesgeri­chtshof Beschwerde ein und bekam Anfang April recht. Deutschlan­ds oberste Richter sehen in den angeklagte­n Taten ein „gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d“gerichtete­s Vorgehen.

Damit steht fest: Die Jenaer Richter müssen die Anklage gegen Alexander B. verhandeln.

Sicherheit­sbedenken wegen des Verfahrens sieht das Oberlandes­gericht nicht. Es habe eine entspreche­nde Überprüfun­g gegeben, sagte ein Gerichtssp­recher gestern dieser Zeitung.

Der Verein DIK wurde vom niedersäch­sischen Innenminis­terium im März 2017 verboten. Er sei bereits Sommer 2016 durchsucht worden. Das Material habe den Verdacht bestätigt, dass dort Muslime radikalisi­ert worden seien, hieß es damals.

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FOTO: M. SCHUTT/DPA In diesem Gebäude soll verhandelt werden.

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