Diskussion um Partnerschaftspflege
Fraktion der Parteiunabhängigen Bürger verweist auf Thüringer Kommunalordnung. Antrag aber zunächst aufgeschoben
Artern. Der Stadtrat von Artern hatte in seiner jüngsten Sitzung, die erstmals in der Ortschaft Voigtstedt stattfand, kurzfristig auch über zwei Anträge der Fraktion der Parteiunabhängigen Bürger zu bescheiden.
Darin ging es um zwei Änderungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Artern. Zum einen sollte Paragraf 17, Absatz 2, Nummer 16 der Geschäftsordnung gelöscht werden. Darin steht, dass der Stadtrat für die Bestellung des Partnerschaftsbeauftragten der Stadt und seines Stellvertreters zuständig ist. Der Fraktionsvorsitzende Dirk Gonschorek führte aus, dass die Thüringer Kommunalordnung in Paragraf 45a, Absatz 6 besagt, dass der Ortschaftsrat über die Pflege von Partner- und Patenschaften entscheidet.
Bürgermeister Torsten Blümel (Linke) beantragte die Zurückweisung dieses Antrages und begründete dies damit, dass er die Angelegenheit auf der heutigen Sitzung des Arterner Ortschaftsrates mit den Ortschaftsräten besprechen will. „Wenn die Pflege von Partner- und Patenschaften in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates übergeht, muss klar sein, dass dieser die Unterhaltung aus seinem Budget von 5 Euro pro Einwohner und Jahr bestreiten müsste“, so Blümel. Wenn die Ortschaftsräte damit einverstanden sind, hätte er kein Problem mit einer Streichung dieses Paragrafen.
Dieser Änderungsantrag wurde schließlich mehrheitlich angenommen und der Antrag zunächst verwiesen. Manfred Wackermann (CDU) fragte nach, ob diese Problematik nur auf Artern mit seinen Partnergemeinden zutreffe. Daraufhin erinnerte Schönfelds Ortschaftsbürgermeister Tobias Helm (pl) daran, dass sein Dorf seit 29 Jahren eine Partnerschaft mit Neerdar im Sauerland unterhält. Somit ist klar, dass diese Thematik also auch im nächsten Schönfelder Ortschaftsrat thematisiert werden muss.
Der zweite Antrag der Fraktion betraf lediglich eine Formulierung zur Ladungsfrist der Stadträte und wurde deshalb ohne Diskussion einstimmig angenommen.