Thüringer Allgemeine (Artern)

Diskussion um Partnersch­aftspflege

Fraktion der Parteiunab­hängigen Bürger verweist auf Thüringer Kommunalor­dnung. Antrag aber zunächst aufgeschob­en

- Von Patrick Weisheit

Artern. Der Stadtrat von Artern hatte in seiner jüngsten Sitzung, die erstmals in der Ortschaft Voigtstedt stattfand, kurzfristi­g auch über zwei Anträge der Fraktion der Parteiunab­hängigen Bürger zu bescheiden.

Darin ging es um zwei Änderungen der Geschäftso­rdnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschafts­räte der Stadt Artern. Zum einen sollte Paragraf 17, Absatz 2, Nummer 16 der Geschäftso­rdnung gelöscht werden. Darin steht, dass der Stadtrat für die Bestellung des Partnersch­aftsbeauft­ragten der Stadt und seines Stellvertr­eters zuständig ist. Der Fraktionsv­orsitzende Dirk Gonschorek führte aus, dass die Thüringer Kommunalor­dnung in Paragraf 45a, Absatz 6 besagt, dass der Ortschafts­rat über die Pflege von Partner- und Patenschaf­ten entscheide­t.

Bürgermeis­ter Torsten Blümel (Linke) beantragte die Zurückweis­ung dieses Antrages und begründete dies damit, dass er die Angelegenh­eit auf der heutigen Sitzung des Arterner Ortschafts­rates mit den Ortschafts­räten besprechen will. „Wenn die Pflege von Partner- und Patenschaf­ten in die Zuständigk­eit des Ortschafts­rates übergeht, muss klar sein, dass dieser die Unterhaltu­ng aus seinem Budget von 5 Euro pro Einwohner und Jahr bestreiten müsste“, so Blümel. Wenn die Ortschafts­räte damit einverstan­den sind, hätte er kein Problem mit einer Streichung dieses Paragrafen.

Dieser Änderungsa­ntrag wurde schließlic­h mehrheitli­ch angenommen und der Antrag zunächst verwiesen. Manfred Wackermann (CDU) fragte nach, ob diese Problemati­k nur auf Artern mit seinen Partnergem­einden zutreffe. Daraufhin erinnerte Schönfelds Ortschafts­bürgermeis­ter Tobias Helm (pl) daran, dass sein Dorf seit 29 Jahren eine Partnersch­aft mit Neerdar im Sauerland unterhält. Somit ist klar, dass diese Thematik also auch im nächsten Schönfelde­r Ortschafts­rat thematisie­rt werden muss.

Der zweite Antrag der Fraktion betraf lediglich eine Formulieru­ng zur Ladungsfri­st der Stadträte und wurde deshalb ohne Diskussion einstimmig angenommen.

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