Thüringer Allgemeine (Artern)

3400 exotische Tiere sind im Landkreis gemeldet

Auch zahlreiche Straußenvö­gel und Alpakas sind zwischen Helbedündo­rf und Roßleben-wiehe anzutreffe­n

- Von Patrick Weisheit

Kyffhäuser­kreis. Exotische Tiere leben nach wie vor in vielen Haushalten im Landkreis. Die Haltung von sogenannte­n Exoten ist bei der unteren Naturschut­zbehörde anzeigepfl­ichtig, wenn es sich um artenschut­zrechtlich geschützte Wirbeltier­e gemäß Paragraf 7, Absatz 2 der Bundesarte­nschutzver­ordnung handelt. Aus diesem Grunde sind etwa Spinnen nicht meldepflic­htig.

Auf Ta-nachfrage erklärt das Landratsam­t, dass im Landkreis derzeit rund 640 Halter geschützte­r Arten mit zirka 3400 Individuen – darunter Vögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere – erfasst sind. „Exotische Fische sind teilweise ebenfalls geschützt, zu dieser Artengrupp­e gibt es derzeit jedoch keine Meldungen“, heißt es von Presserefe­rent Heinz-ulrich Thiele.

Diese genannten Zahlen basieren auf den bei der unteren Naturschut­zbehörde erfassten Meldedaten und umfassen aber auch die Haltung heimischer Tierarten, wie beispielsw­eise europäisch­e Singvögel. Die tatsächlic­he Zahl „aktiver“Tierhalter und auch der gehaltenen Individuen kann jedoch von den genannten abweichen, wenn Tierhalter ihre Tiere nicht anoder abgemeldet haben, erklärt der Presserefe­rent.

„Eine Trennung in Exoten und heimische Arten erfolgt im Artenschut­zvollzug nicht. Darüber hinaus gibt es Haltungen von nicht heimischen Tierarten, welche nicht geschützt oder nicht meldepflic­htig bei der Naturschut­zbehörde sind“, sagt Thiele. Dazu gehörten zum Beispiel nicht heimische Vögel wie der Wellensitt­ich oder auch Reptilien wie der Grüne Leguan oder der Königspyth­on.

Sofern diese Arten aber der sogenannte­n Gefahrtier­verordnung unterliege­n, ist für die Haltung die Erlaubnis bei den Ordnungsäm­tern der Städte und Gemeinden einzuholen.

Das Veterinär- und Lebensmitt­elüberwach­ungsamt teilt weiterhin mit, dass im Kyffhäuser­kreis derzeit neun Tierhalter mit zirka 30 Straußenvö­geln, also afrikanisc­he Strauße, Emus und Nandus, sowie sechs Tierhalter mit etwa 130 Alpakas amtlich bekannt sind.

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FOTO: JENS KÖNIG Nicht alle Arten von Leguanen sind meldepflic­htig. Dies gilt nur, wenn diese artenschut­zrechtlich geschützt sind.

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