Unfall auf Überweg für Fußgänger
Fahrer unter Drogen
Kyffhäuserkreis. Der Mann mittleren Alters, er wohnt im Kyffhäuserkreis, einen Job hatte er zur aktuellen Tatzeit nicht, ist der Polizei und Justiz bekannt. Es gibt immerhin 15 Einträge im Bundeszentralregister. Da geht es um die verschiedensten Dinge. In den vergangenen Jahren war es ruhiger geworden. Doch nun stand er wieder vor Gericht.
Er war mit einem Kumpel im Garten, man diskutierte. Der Mann wollte etwas von zu Hause holen, fuhr mit dem Motorroller davon, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht in Sondershausen im TA-GEspräch den Ausgangspunkt des Falles schilderte. Auf einem Weg waren vier junge Leute, sie sollen alkoholisiert gewesen sein. Es war in der Nacht. Der Mann fuhr wohl zu dicht an der Gruppe vorbei. „Was soll das?!“, riefen sie. Es gab einen Wortwechsel. Der Mann hielt nach kurzer Zeit an, wendete. Er habe, wie er später sagte, seine Stirnlampe verloren. Die Gruppe war in der Zeit an einem Fußgängerüberweg. Der Fahrer stieß auf dem Fußgängerüberweg mit einem der jungen Leute zusammen, beide stürzten und verletzten sich. Die Polizei kam. Es stellte sich heraus, dass der Motorrollerfahrer illegale Drogen genommen hatte, so die Blutprobe, zudem bestand fürs Fahrzeug kein Versicherungsschutz. Das Gericht verurteilte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem hat der Mann 200 Sozialstunden zu leisten und bekommt einen Bewährungshelfer an seine Seite. Den Führerschein musste er abgeben, es gibt eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig.