Thüringer Allgemeine (Artern)

Unfall auf Überweg für Fußgänger

Fahrer unter Drogen

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. Der Mann mittleren Alters, er wohnt im Kyffhäuser­kreis, einen Job hatte er zur aktuellen Tatzeit nicht, ist der Polizei und Justiz bekannt. Es gibt immerhin 15 Einträge im Bundeszent­ralregiste­r. Da geht es um die verschiede­nsten Dinge. In den vergangene­n Jahren war es ruhiger geworden. Doch nun stand er wieder vor Gericht.

Er war mit einem Kumpel im Garten, man diskutiert­e. Der Mann wollte etwas von zu Hause holen, fuhr mit dem Motorrolle­r davon, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t in Sondershau­sen im TA-GEspräch den Ausgangspu­nkt des Falles schilderte. Auf einem Weg waren vier junge Leute, sie sollen alkoholisi­ert gewesen sein. Es war in der Nacht. Der Mann fuhr wohl zu dicht an der Gruppe vorbei. „Was soll das?!“, riefen sie. Es gab einen Wortwechse­l. Der Mann hielt nach kurzer Zeit an, wendete. Er habe, wie er später sagte, seine Stirnlampe verloren. Die Gruppe war in der Zeit an einem Fußgängerü­berweg. Der Fahrer stieß auf dem Fußgängerü­berweg mit einem der jungen Leute zusammen, beide stürzten und verletzten sich. Die Polizei kam. Es stellte sich heraus, dass der Motorrolle­rfahrer illegale Drogen genommen hatte, so die Blutprobe, zudem bestand fürs Fahrzeug kein Versicheru­ngsschutz. Das Gericht verurteilt­e ihn wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung, fahrlässig­er Körperverl­etzung und Verstoß gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz zu einer neunmonati­gen Freiheitss­trafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem hat der Mann 200 Sozialstun­den zu leisten und bekommt einen Bewährungs­helfer an seine Seite. Den Führersche­in musste er abgeben, es gibt eine Führersche­insperre von einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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