Kino und Bowlingbahn sollen mit neuem Betreiber wieder öffnen
Eigentümer der Freizeit-immobilie in Sondershausen verhandelt mit bisheriger Pächterin
Sondershausen. Mit neuem Betreiber soll das Kino in Sondershausen nach der Pandemiepause wieder Filme zeigen. Wann die erste Vorstellung beginnt, steht allerdings noch in keinem Drehbuch. „Wir könnten sofort die Projektoren anwerfen, wenn wir endlich die Zustimmung der bisherigen Betreiberin haben“, stellt Werner Bierwisch klar. Der Sondershäuser verwaltet die Immobilie an der Frankenhäuser Straße, in der das Kino und die ebenfalls geschlossene Bowlingbahn untergebracht sind, für die Besitzerin, die Dück Grundstücksgesellschaft mit Sitz in München. Diese würde vorläufig auch als Betreiberin einspringen und zunächst das Kino, zeitversetzt auch die Bowlingbahn wieder öffnen. „Es geht darum, den Sondershäusern endlich wieder einen Ort zu bieten, wo sie gemeinsam Freizeit verbringen, feiern und in Familie etwas erleben können“, so Bierwisch.
Am Dienstag erst habe er der bisherigen Pächterin, die in München lebt, ein neues Angebot geschickt, das Kino samt Technik und Personal zu übernehmen, erklärt der Gebäudeverwalter auf Nachfrage. Darin biete er an, die seiner Schilderung nach aufgelaufenen Mietschulden gegen den Wert des KinoInterieurs mit Bild- und Tonanlage zu verrechnen und noch einen Abstandsbetrag draufzulegen. Der Wert der Anlagen sei von zwei Gutachtern unabhängig voneinander festgestellt worden, die Ergebnisse lägen dem Angebot bei, versichert Bierwisch.
„Auch von den Kosten für den einen Festangestellten und ein paar Aushilfen würden wir die Kino-betreiberin von einem Tag auf den anderen entlasten. Ihre Verträge übernähmen wir nahtlos“, erklärt er weiter. Mit den betroffenen Personen stehe er in nahezu täglichem Kontakt. Sie stünden bereit, sofort wieder den Kinobetrieb aufzunehmen. Selbst Interessenten aus Sondershausen, die das Kino als Betreiber übernehmen wollen, habe er bereits an der Hand.
Die Käufer von Gutscheinen, die vor der Kinoschließung noch in Umlauf waren, sollen nicht im Regen stehen bleiben. Die Bons würden anstandslos eingelöst, wenn es mit dem Kino-neustart endlich klappe, verspricht der Verwalter.
Zur Betreiberin bestehe allerdings nur noch über deren Anwalt
Kontakt, erklärt Bierwisch weiter. Auf alle Angebote bisher sei sie nicht eingegangen. „Wir versuchen seit April, mit ihr eine Lösung auszuhandeln, bei der das Kino erhalten bleiben kann. Bislang leider ergebnislos.“
Auch Mitarbeiter der Lokalredaktion dieser Zeitung hatten über Wochen mehrfach versucht, sie telefonisch oder per E-mail zu kontaktieren. Ohne Erfolg. Von ihren Angestellten in Aussicht gestellte Rückrufe blieben aus.
Ohne Einwilligung der Gegenseite klappt es nicht
Mit dem jetzt verschickten Angebot sei eine Antwortfrist von zwei Wochen verbunden. Wie die Reaktion der Angeschriebenen ausfällt, vermag Bierwisch nicht einzuschätzen. „Ich denke allerdings, sie könnte dabei sogar noch mit einem Bonus aus der ganzen Sache herauskommen.“
Von der Einwilligung der Betreiberin hänge es definitiv ab, ob und wann das Kino in Sondershausen wieder öffnet, dämpft der Verwalter die Erwartungen. Mit der Mieterin bestehe ein langfristiger Vertrag, laut Bierwisch mit einer Restlaufzeit von ungefähr acht Jahren, aus dem der Immobilieneigner nicht einseitig aussteigen könne.