Thüringer Allgemeine (Artern)

Lebenslang für die Terroristi­n

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Es gab eine rechtsterr­oristische Vereinigun­g, die Menschen in Deutschlan­d aus rassistisc­hen Motiven ermordet hat. Ermittler nannten die Verbrechen vor Gericht gezielte Hinrichtun­gen.

Beate Zschäpe ist gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt voll verantwort­lich für die zehn Morde, die der NSU begangen hat. Auch wenn sie nicht selbst die Waffe geführt, auch wenn sie selbst nicht an den Tatorten gewesen ist.

Sie hat mit ihren Komplizen die menschenve­rachtende Gesinnung geteilt, die Taten mit vorbereite­t und Einfluss auf die Ausführung gehabt. Sie war Mitglied der rechtsextr­emen Terrorzell­e, deshalb ist auch sie für die Taten der terroristi­schen Vereinigun­g voll verantwort­lich. Der Karlsruher Richterspr­uch bestätigt die Auffassung des Staatsschu­tzsenats am Oberlandes­gericht in München, der im Juni 2018 das Urteil unter anderem über Beate Zschäpe gesprochen hat.

Damit ist es der bundesdeut­schen Justiz gelungen, juristisch das Nsu-verfahren mit Urteilen abzuschlie­ßen. Die Aufklärung der Nsu-verbrechen ist aber noch nicht beendet. Noch immer ist unklar, wer der Terrorzell­e beim Ausspähen der Opfer geholfen hat und nach welchen Kriterien diese ausgewählt wurden. Wer alles logistisch­e Hilfe geleistet hat und welche Netzwerke der NSU wirklich spannen konnte. Damit verbunden ist zudem die Frage: Gibt es im Verborgene­n noch immer bisher nicht erkannte Nsu-strukturen?

Der Generalbun­desanwalt führt in seiner Behörde ein weiteres Ermittlung­sverfahren gegen neun Personen, die Helfer der Rechtsterr­oristen gewesen sein sollen. Bis heute führten die Ermittlung­en zu keinen weiteren Anklage. Die fünf Verurteilu­ngen im Nsu-komplex lassen die versproche­ne rückhaltlo­se Aufklärung nicht sonderlich glaubwürdi­g erscheinen.

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LEITARTIKE­L Kai Mudra zur Bestätigun­g der Nsu-urteile

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