Karlsruhe bestätigt Zschäpe-urteil
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verurteilten mit einer Änderung verworfen
Erfurt. Die Verurteilung von Beate Zschäpe als Mörderin und Rechtsterroristin ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Ausnahme einer „geringfügigen Änderung des Schuldspruchs“ihre Revision verworfen. Das geht aus einer Erklärung des Gerichts vom Donnerstag hervor.
Damit hat ihre Verurteilung zu lebenslanger Haft durch das Oberlandesgerichts München vom Juli 2018 Bestand. Weil die Schwere der
Schuld festgestellt wurde, ist keine vorzeitige Entlassung möglich.
Zschäpe wurde unter anderem als Mitglied einer terroristischen Vereinigung wegen mehrerer Fälle des Mordes und versuchten Mordes verurteilt. Sie ist dem Urteil zufolge als Mitglied der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU) gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf Basis einer gemeinsamen politisch-ideologischen Einstellung für neun rassistisch motivierte Morde sowie zwei Sprengstoffanschläge
und 15 Raubüberfälle mit verantwortlich.
Der Bundesgerichtshof betont, dass aufgrund der vom Staatsschutzsenat festgestellten Umstände die Angeklagte Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinschaftlich mit Mundlos und Böhnhardt begangen hat. Sie habe zwar die Taten nicht unmittelbar ausgeführt. „Sie nahm jedoch maßgeblich Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsame Tatentschluss sowie den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen“,
erklären die Richter. Als Grund zur Erleichterung, zehn Jahre nach der Enttarnung des NSU, bewertet die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Spd-fraktion, Dorothea Marx das Zurückweisen der Revision.
Der rechtskräftige Abschluss des Gerichtsverfahrens sollte jetzt genutzt werden, zahlreiche offene Fragen zur Planung der Taten und zur Auswahl der Opfer aufzuklären, sagte die frühere Vorsitzende der Nsu-untersuchungsausschüsse im Thüringer Landtag. Leitartikel