Das Online-zugangsgesetz
Wenn Gesetze Geburtstage feiern würden, wäre in diesen Tagen einer entsprechend begangen worden: Vor ziemlich genau vier Jahren, am 14. August 2017, wurde das Online-zugangsgesetz erlassen. Warum Gesetze, auch wenn sie noch so jung sind, immer so lange Namen haben müssen, mag dahingestellt sein, aber mit dem Kürzel OZG hat unser vierjähriger „Jubilar“immerhin eine schnittige Abkürzung erhalten.
Kürzer und schneller – so soll es mit dem Gesetz, das gerade in der Umsetzung ist, auf jeden Fall gehen. Und dies in einem Bereich, den viele aus eigener Erfahrung seufzend als oftmals langatmig und schwerfällig erleben – es geht um die Verwaltung auf verschiedensten Ebenen, vom Bund über die 16 Länder bis hin zu den rund 11.000 Kommunen in Deutschland. Ein Auto anmelden, einen anderen Wohnort eintragen lassen, einen neuen Personalausweis beantragen – Verwaltungsvorgänge gibt es deren viele. Oft bedeutet das noch heute für die Bürger: zum Amt laufen oder fahren, warten, zeitraubende Verfahren auf sich nehmen. Und solange die Verwaltung analog über die Bühne geht, ändert sich daran nicht viel. Mit der Digitalisierung aber kommt Schwung ins System, sie sorgt künftig für bequemere und schnellere Abläufe.
So jedenfalls sieht es unser „Geburtstagskind“, das OZG vor: Es geht dabei um nichts Geringeres als eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung. Vor diesem Hintergrund verpflichtet dieses Gesetz Bund und Länder, künftig ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zudem müssen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander zu einem Portalverbund verknüpft werden. Hier stellen die Gebietskörperschaften Nutzerkonten bereit, über die sich Nutzer bequem identifizieren und Serviceleistungen der Verwaltungen beanspruchen können. Mit dem einheitlichen Nutzerkonto erhalten Privatpersonen, aber auch Unternehmen, eine „digitale
Identität“für ihre Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung im Internet. Sie können das Nutzerkonto für Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wobei es von allen Portalen im Verbund akzeptiert wird. Die Folge: Der Kontakt mit der Verwaltung ist einfacher herzustellen, erfolgt schneller und nebenbei auch sicherer. Antragsprozesse beispielsweise können auf diesem digitalen Wege effizienter und weniger fehleranfällig erfolgen. Es ist auch wesentlich einfacher als früher, Formulare und Ansprechpartner über Behördengrenzen aufzufinden und zusammenzuführen – moderne Suchfunktionen machen es möglich. Alle Beteiligten sparen am Ende Zeit und Ressourcen.
Bezeichnet wurde die Umsetzung des OZG bereits als „digitale Großbaustelle“, und das nicht nur, weil der erwartete Nutzen so hoch ist, sondern vor allem, weil sich der Aufwand zur Erreichung der Ziele als beträchtlich erweist. Das Gesetz kann nur gelingen, wenn Akteure und Prozesse von Bund, Ländern und Kommunen auf ganz neue Art zusammenarbeiten – das bedeutet einen immensen Koordinationsaufwand. Um das Gelingen zu gewährleisten und das Hauptziel – bestmögliche Nutzerfreundlichkeit – zu erreichen, sind in dieser Phase nicht nur Vertreter der drei Verwaltungsebenen beteiligt, sondern viele andere, darunter Verbände, Verwaltungsangestellte, Dienstleister und natürlich auch Endnutzer.
Vier Jahre ist es her, dass das OZG erlassen wurde, nur noch einen Bruchteil dieser Zeit soll es dauern, bis seine Umsetzung abgeschlossen ist: Schon im kommenden Jahr sollen alle Bürger vom OZG ganz konkret profitieren. Fortan wird dank der Digitalisierung der Begriff „Verwaltung“voraussichtlich weniger mit Schwerfälligkeit als vielmehr mit Schwung und Schnelligkeit assoziiert…
Heiko Kahl ist Geschäftsführer der Digitalagentur Thüringen. Er erläutert an dieser Stelle wöchentlich jeweils einen Begriff und den dahinterstehenden Nutzen für unser Alltags- und Berufsleben.