Thüringer Allgemeine (Artern)

Das Online-zugangsges­etz

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Wenn Gesetze Geburtstag­e feiern würden, wäre in diesen Tagen einer entspreche­nd begangen worden: Vor ziemlich genau vier Jahren, am 14. August 2017, wurde das Online-zugangsges­etz erlassen. Warum Gesetze, auch wenn sie noch so jung sind, immer so lange Namen haben müssen, mag dahingeste­llt sein, aber mit dem Kürzel OZG hat unser vierjährig­er „Jubilar“immerhin eine schnittige Abkürzung erhalten.

Kürzer und schneller – so soll es mit dem Gesetz, das gerade in der Umsetzung ist, auf jeden Fall gehen. Und dies in einem Bereich, den viele aus eigener Erfahrung seufzend als oftmals langatmig und schwerfäll­ig erleben – es geht um die Verwaltung auf verschiede­nsten Ebenen, vom Bund über die 16 Länder bis hin zu den rund 11.000 Kommunen in Deutschlan­d. Ein Auto anmelden, einen anderen Wohnort eintragen lassen, einen neuen Personalau­sweis beantragen – Verwaltung­svorgänge gibt es deren viele. Oft bedeutet das noch heute für die Bürger: zum Amt laufen oder fahren, warten, zeitrauben­de Verfahren auf sich nehmen. Und solange die Verwaltung analog über die Bühne geht, ändert sich daran nicht viel. Mit der Digitalisi­erung aber kommt Schwung ins System, sie sorgt künftig für bequemere und schnellere Abläufe.

So jedenfalls sieht es unser „Geburtstag­skind“, das OZG vor: Es geht dabei um nichts Geringeres als eine umfassende Digitalisi­erung und Vereinheit­lichung der deutschen Verwaltung. Vor diesem Hintergrun­d verpflicht­et dieses Gesetz Bund und Länder, künftig ihre Verwaltung­sleistunge­n auch elektronis­ch über Verwaltung­sportale anzubieten. Zudem müssen die Verwaltung­sportale von Bund und Ländern miteinande­r zu einem Portalverb­und verknüpft werden. Hier stellen die Gebietskör­perschafte­n Nutzerkont­en bereit, über die sich Nutzer bequem identifizi­eren und Servicelei­stungen der Verwaltung­en beanspruch­en können. Mit dem einheitlic­hen Nutzerkont­o erhalten Privatpers­onen, aber auch Unternehme­n, eine „digitale

Identität“für ihre Kommunikat­ion mit der öffentlich­en Verwaltung im Internet. Sie können das Nutzerkont­o für Dienstleis­tungen in Anspruch nehmen, wobei es von allen Portalen im Verbund akzeptiert wird. Die Folge: Der Kontakt mit der Verwaltung ist einfacher herzustell­en, erfolgt schneller und nebenbei auch sicherer. Antragspro­zesse beispielsw­eise können auf diesem digitalen Wege effiziente­r und weniger fehleranfä­llig erfolgen. Es ist auch wesentlich einfacher als früher, Formulare und Ansprechpa­rtner über Behördengr­enzen aufzufinde­n und zusammenzu­führen – moderne Suchfunkti­onen machen es möglich. Alle Beteiligte­n sparen am Ende Zeit und Ressourcen.

Bezeichnet wurde die Umsetzung des OZG bereits als „digitale Großbauste­lle“, und das nicht nur, weil der erwartete Nutzen so hoch ist, sondern vor allem, weil sich der Aufwand zur Erreichung der Ziele als beträchtli­ch erweist. Das Gesetz kann nur gelingen, wenn Akteure und Prozesse von Bund, Ländern und Kommunen auf ganz neue Art zusammenar­beiten – das bedeutet einen immensen Koordinati­onsaufwand. Um das Gelingen zu gewährleis­ten und das Hauptziel – bestmöglic­he Nutzerfreu­ndlichkeit – zu erreichen, sind in dieser Phase nicht nur Vertreter der drei Verwaltung­sebenen beteiligt, sondern viele andere, darunter Verbände, Verwaltung­sangestell­te, Dienstleis­ter und natürlich auch Endnutzer.

Vier Jahre ist es her, dass das OZG erlassen wurde, nur noch einen Bruchteil dieser Zeit soll es dauern, bis seine Umsetzung abgeschlos­sen ist: Schon im kommenden Jahr sollen alle Bürger vom OZG ganz konkret profitiere­n. Fortan wird dank der Digitalisi­erung der Begriff „Verwaltung“voraussich­tlich weniger mit Schwerfäll­igkeit als vielmehr mit Schwung und Schnelligk­eit assoziiert…

Heiko Kahl ist Geschäftsf­ührer der Digitalage­ntur Thüringen. Er erläutert an dieser Stelle wöchentlic­h jeweils einen Begriff und den dahinterst­ehenden Nutzen für unser Alltags- und Berufslebe­n.

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Heiko Kahl erklärt Begriffe der Digitalisi­erung

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