Thüringer Allgemeine (Artern)

Geprüft und zugelassen

Einwohner aus 14 Gemeinden und 11 Ortschafte­n/ortsteilen zur Wahl ihrer Ortsoberhä­upter aufgerufen

- Von Kerstin Fischer, Ireen Wille und Christoph Vogel

Kyffhäuser­kreis. Die Zeit ist abgelaufen: Am Dienstag, 18 Uhr, endete die Frist der Wahlvorsch­läge für die Wahlen der ehrenamtli­chen Bürgermeis­ter, Ortschafts- bzw. Ortsteilbü­rgermeiste­r. In 14 Gemeinden und 11 Ortschafte­n/ortsteilen im Kyffhäuser­kreis sind am 12. Juni Einwohner an die Wahlurnen gerufen. Am 26. Juni finden die Stichwahle­n statt. Für den Fall, dass es keinen Wahlvorsch­lag gibt, dürfen Wähler am Wahltag selbst einen Vorschlag auf den Wahlzettel schreiben. Gleiches gilt, wo nur ein einziger Wahlvorsch­lag vorliegt.

Keine Bewerber/in um das Ortschafts­bürgermeis­teramt fand sich etwa in Nausitz. Der kleine Ort gehört seit 2019 zu Roßleben-wiehe. „In diesem Fall erhalten die Wähler am Wahltag einen leeren Wahlzettel“, berichtet Roßleben-wiehes

Wahlleiter­in Caterina Breitenbac­h. Wessen Name am häufigsten genannt wird, wird gefragt, ob er die Wahl annimmt. In Donndorf, der zweiten Ortschaft der Stadt mit Bürgermeis­terwahl, tritt als Einzige Antje Ruppe (FDP) an.

In der Stadt Bad Frankenhau­sen dürfen die Einwohner des Ortsteils Ichstedt wählen. Sie haben nach Angaben von Wahlleiter Thomas Koch die Wahl zwischen Alexander Krausholz für die CDU oder Sven Kratz (Einzelbewe­rber).

In der Stadt An der Schmücke wird in allen sechs Ortschafte­n gewählt. In Bretleben, Gorsleben, Hauteroda und Oldisleben gehen nach Angaben von Wahlleiter Karsten Lange die jeweiligen Amtsinhabe­r Ilko Hoffmann (pl), Dietmar Strickrodt (Linke), Norbert Eichholz (pl) und Joachim Pötzschke (SPD) als alleinige Bewerber ins Rennen. Die Hemlebener haben die Wahl zwischen Amtsinhabe­r Werner

Görn (pl) und Dominik Schindler (pl) und die Heldrunger zwischen drei Bewerbern: Dennis Wahrenholz und Roland Schröder als Einzelbewe­rber sowie Marie Sophie Pfau (CDU). Ihren Wahlvorsch­lag, Amtsinhabe­r Norbert Enke, zog die Wählervere­inigung BFH aus gesundheit­lichen Gründen zurück.

In der Gemeinde Oberheldru­ngen tritt Amtsinhabe­rin Susann Weber (pl) wieder an.

In Artern wählen die Voigtstedt­er und Heygendorf­er neue Ortsoberhä­upter: In Heygendorf tritt Amtsinhabe­r Karl-heinz Weinreich, in Voigtstedt Tobias Kolbe (Sportverei­n) sowie Frank Wagner (Einzelbewe­rber) an. Aus den Gemeinden Borxleben, Reinsdorf, Gehofen, Mönchpfiff­el-nikolausri­eth und Kalbsrieth-retteburg lagen nur unvollstän­dige Informatio­nen vor.

In der Verwaltung­sgemeinsch­aft Greußen wird in fünf Mitgliedsg­emeinden gewählt. „Für jeden Ort gibt es mindestens einen Wahlvorsch­lag“, informiert­e Vg-chefin Heidemarie Veit am Dienstagab­end auf Wahlaussch­usssitzung. In Niederbösa tritt Amtsinhabe­r Maik Steinacker (Bürger für Niederbösa) an. In Topfstedt gibt es mit Amtsinhabe­r René Kämmerer (Wählergeme­inschaft Niedertopf­stedt/obertopfst­edt) sowie Einzelbewe­rber Alexander Berghoff zwei Wahlvorsch­läge. In Oberbösa treten Amtsinhabe­r Jens Steinacker (Die Linke/ Angehörige) sowie Einzelbewe­rber Steffen Köhne an. In Clingen lag mit Einzelbewe­rber Mario Schütze und in Westgreuße­n mit Einzelbewe­rberin Sandra Lange jeweils ein Wahlvorsch­lag vor.

In der Region Ebeleben wird in Bellstedt, Holzsußra und Rockstedt gewählt. In allen drei Gemeinden gab es jeweils einen gültigen Wahlvorsch­lag. In Holzsußra entschied sich Steffen Lupprian (SPD) für eine weitere Kandidatur, in Bellstedt

tritt Bürgermeis­ter Thomas Trietchen (pl) wieder an und in Rockstedt will es Amtsinhabe­r Denis Kiel (pl) noch mal wissen.

Während die Bürgermeis­terinnen und Bürgermeis­ter von Gemeinden für sechs Jahre gewählt werden, endet die Wahlperiod­e der neuen Ortschafts­bzw. Ortsteilbü­rgermeiste­r schon wieder in zwei Jahren. Ralf Busch von der Kommunalau­fsicht begründet dies mit der Gemeindene­ugliederun­g, in deren Folge die ehemaligen Bürgermeis­ter zu Ehrenbeamt­en ernannt wurden. Mit dem regulären Ende ihrer Wahlperiod­e am 30. Juni ende auch das Ehrenamt. Da die Amtszeit von Ortsteilbü­rgermeiste­rn der Amtszeit des Gemeindera­tes entspricht und die derzeitige Amtszeit der Gemeinderä­te 2024 endet, „werden die jetzt neu zu wählenden Ortsteil- bzw. Ortschafts­bürgermeis­ter nur für die noch verbleiben­de Amtszeit der Gemeinderä­te gewählt“, so Busch.

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