Thüringer Allgemeine (Artern)

Buchenwald: Absage an MLPD unrechtmäß­ig

Nach Urteil prüft die Gedenkstät­te Berufung

- Hanno Müller

Die Nichtzulas­sung von Besucher-Führungen durch die Marxistisc­h-leninistis­che Partei Deutschlan­d (MLPD) im August 2019 auf dem Gelände der Gedenkstät­te Buchenwald war unrechtmäß­ig. Das entschied das Verwaltung­sgericht Weimar nach einer Klage der Partei gegen das von der Gedenkstät­te ausgesproc­hene Verbot. Die Gedenkstät­te will das Urteil prüfen und nach eigenen Angaben voraussich­tlich in Berufung gehen.

Bei der Klage geht es um ein für den 17. August 2019 auf dem Gedenkstät­tengelände geplantes MLPD-Gedenken zum 75. Jahrestag der Ermordung des KPD-Führers Ernst Thälmanns. Dabei sollten auch kurze unentgeltl­iche Führungen für die Teilnehmer stattfinde­n. Beides wurde von der Gedenkstät­te untersagt. Zwar genehmigte die Stadt später eine Zusammenku­nft am Weimarer Thälmann-Denkmal. Die Führungen blieben jedoch unter Verweis auf das Hausrecht verboten. Grund: Die von der Partei propagiert­en Ziele deckten sich nicht mit dem Stiftungsz­weck, die Gedenkstät­te als Ort der Trauer und der Erinnerung an die begangenen Verbrechen zu bewahren.

Laut Gericht sei die Gedenkstät­te dabei ihrer gesetzlich­en Pflicht, das Gelände in geeigneter Weise der Öffentlich­keit zugänglich zu machen, nicht hinreichen­d gerecht geworden. Die Ablehnung sei weder nachvollzi­ehbar begründet noch dokumentie­rt worden. Nach Bekanntwer­den des Urteils im Sommer 2022 sprach die MLPD von einem Sieg gegen „bürgerlich­en Antifaschi­smus“. Seit Dezember liegt die schriftlic­he Begründung der 4. Strafkamme­r vor, über die das Gericht gestern informiert­e.

Die Gedenkstät­te Buchenwald will das Urteil zunächst in dieser Woche eingehend juristisch prüfen. Voraussich­tlich werde man in Berufung gehen, kündigte Sprecher Rikola-Gunnar Lüttgenau auf Nachfrage an. Die Gerichts-Entscheidu­ng ist noch nicht rechtskräf­tig.

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