Thüringer Allgemeine (Artern)

Enkelin tätigt Online-Einkäufe über Konto des Opas

Gerichtsbe­richt: Ob der Senior die Handlungen erlaubt hat, ist Gegenstand eines Verfahrens am Sondershäu­ser Amtsgerich­t

- Ireen Wille

Wer hat am Ende Recht? Darüber müssen Staatsanwa­ltschaft und Richter Gerald Fierenz momentan in einem Fall entscheide­n, in dem einer jungen Frau vorgeworfe­n wird, das Geld des Opas für eigene Zwecke genutzt zu haben. War der Großvater damit einverstan­den, dass sich die Enkeltocht­er

mit seinem Geld ihre Wünsche erfüllt? Oder wurden die Einkäufe ohne das Wissen des Seniors getätigt? Bis das Amtsgerich­t Sondershau­sen und die Staatsanwa­ltschaft darüber entscheide­n werden, ist das Verfahren ausgesetzt.

Die Angeklagte lebte gemeinsam mit ihrem Lebensgefä­hrten zuletzt mit im Haus des Großvaters in einem Dorf im östlichen Teil des

Landkreise­s. Hier soll sie dem unterstütz­ungsbedürf­tigen Mann im täglichen Leben zur Seite gestanden und im Haushalt geholfen haben. Später sei der Senior nach einem Schlaganfa­ll in eine Pflegeeinr­ichtung gekommen, wo er später im Alter von 79 Jahren verstarb. Nach seinem Tod hätten die beiden Töchter des Rentners Kontoauszü­ge gesichtet und festgestel­lt, dass die junge Frau diverse Bestellung­en im Online-Handel über sein Konto und seine Adresse abgewickel­t habe: Lautsprech­er, Kosmetika, Internetun­d Telefonans­chluss, Abos für Bezahlsend­er, mobile Endgeräte und Schuhe habe die Frau – zur Tatzeit 23 beziehungs­weise 24 Jahre alt – innerhalb von 15 Monaten angeschaff­t. Die Waren sollen insgesamt einen Wert von 4700 Euro gehabt haben. Vor Gericht gab die arbeitsuch­ende Mutter von drei Kindern an, der Opa habe ihr erlaubt, Dinge zu bestellen. Damit habe er ihr für die Hilfe im Haus gedankt. Bei einer Rente von knapp 1700 Euro sei das auch durchaus drin gewesen.

Nun hat das Gericht zu entscheide­n, wie es in dem Fall der Frau, die juristisch bereits vorbelaste­t ist und Sozialstun­den ableistet, weitergeht.

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Blick auf die fertig gegossenen Zäpfchen. Die Herstellun­gskosten der im Apotheken-Labor hergestell­ten übersteige­n die Produktion­skosten gleicher Zäpfchen in der Industrie um ein Vielfaches.

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