Enkelin tätigt Online-Einkäufe über Konto des Opas
Gerichtsbericht: Ob der Senior die Handlungen erlaubt hat, ist Gegenstand eines Verfahrens am Sondershäuser Amtsgericht
Wer hat am Ende Recht? Darüber müssen Staatsanwaltschaft und Richter Gerald Fierenz momentan in einem Fall entscheiden, in dem einer jungen Frau vorgeworfen wird, das Geld des Opas für eigene Zwecke genutzt zu haben. War der Großvater damit einverstanden, dass sich die Enkeltochter
mit seinem Geld ihre Wünsche erfüllt? Oder wurden die Einkäufe ohne das Wissen des Seniors getätigt? Bis das Amtsgericht Sondershausen und die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden werden, ist das Verfahren ausgesetzt.
Die Angeklagte lebte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zuletzt mit im Haus des Großvaters in einem Dorf im östlichen Teil des
Landkreises. Hier soll sie dem unterstützungsbedürftigen Mann im täglichen Leben zur Seite gestanden und im Haushalt geholfen haben. Später sei der Senior nach einem Schlaganfall in eine Pflegeeinrichtung gekommen, wo er später im Alter von 79 Jahren verstarb. Nach seinem Tod hätten die beiden Töchter des Rentners Kontoauszüge gesichtet und festgestellt, dass die junge Frau diverse Bestellungen im Online-Handel über sein Konto und seine Adresse abgewickelt habe: Lautsprecher, Kosmetika, Internetund Telefonanschluss, Abos für Bezahlsender, mobile Endgeräte und Schuhe habe die Frau – zur Tatzeit 23 beziehungsweise 24 Jahre alt – innerhalb von 15 Monaten angeschafft. Die Waren sollen insgesamt einen Wert von 4700 Euro gehabt haben. Vor Gericht gab die arbeitsuchende Mutter von drei Kindern an, der Opa habe ihr erlaubt, Dinge zu bestellen. Damit habe er ihr für die Hilfe im Haus gedankt. Bei einer Rente von knapp 1700 Euro sei das auch durchaus drin gewesen.
Nun hat das Gericht zu entscheiden, wie es in dem Fall der Frau, die juristisch bereits vorbelastet ist und Sozialstunden ableistet, weitergeht.