Brüder-Paar knöpft sich aus Rache 14-Jährigen vor
Gerichtsbericht: Ein 14- und ein 19-Jähriger müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten
Es war wahrlich kein guter Tag für den 14-jährigen Schüler. Erst musste er sich im Schulbus Beschimpfungen gefallen lassen und später ging es auch noch körperlich zur Sache. Zu zweit war ein Brüderpaar auf den Jungen losgegangen und hatte ihn in den sprichwörtlichen Schwitzkasten genommen. Die Tat aus dem vergangenen Sommer wurde jetzt am Sondershäuser Amtsgericht verhandelt.
Wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung hatten sich die zwei Brüder, zur Tatzeit 14 beziehungsweise 19 Jahre alt, zu verantworten. Laut
Anklageschrift waren sie dem 14jährigen Opfer an den Hals gegangen, was zu einer Luftnot und Schmerzen im Halsbereich führte. Doch vor Gericht versuchte sich zunächst der ältere Bruder herauszureden. Er sei an jenem Tag und zur besagten Uhrzeit gar nicht am Busbahnhof, sondern in einer Arbeitsmaßnahme gewesen, erzählte der arbeitslose junge Mann. Den 14Jährigen habe er gar nicht gesehen. Nach kurzem Nachfragen des Richters korrigierte er sich schließlich: Er sei wohl doch vor Ort gewesen, habe sich aber im Hintergrund gehalten.
Dass dies nicht stimmen konnte, deckte dann wiederum die Aussage des jüngeren Bruders auf. „Wir sind beide da gewesen und sind auch gemeinsam auf ihn zugegangen, haben ihn in den Schwitzkasten genommen.“Die Äußerung klang glaubwürdig, was wiederum Anlass für den 19-Jährigen war, auf sein Schweigerecht zu pochen: „Ich muss nachdenken“.
Der Geschädigte wurde ebenfalls als Zeuge vernommen. Er habe mit der Schwester der beiden eine verbale Auseinandersetzung über eine Chipstüte geführt. Daraufhin habe sie ihre Brüder gerufen, die ihn dann gemeinsam angegriffen hätten. Erst als er mit der Polizei drohte, hätten sie von ihm abgelassen. Eine Passantin hätte sich zum Glück eingemischt und sei bis zum Eintreffen der Beamten beim Geschädigten geblieben. „Sie hat auf mich aufgepasst“, zeigte sich der 14Jährige dankbar. Der Jüngere der beiden habe sich ein paar Tage später auch bei ihm entschuldigt. Die Sache sei mit ihm geklärt.
Weil die Mutter darauf bestand, wurde auch die zwölfjährige Schwester der beiden verhört. Auch sie gab an, dass ihn beide in den Schwitzkasten genommen hatten.
Das Gericht fand ein Urteil nach Jugendstrafrecht. Beide Angeklagten wurden verwarnt. Der 19-Jährige muss 120, der 14-Jährige 50 Sozialstunden leisten. Die unterschiedliche Höhe der Auflagen begründete Richter Gerald Fierenz unter anderem damit, dass sich der jüngere Beschuldigte seiner Verantwortung gestellt hat, indem er sich entschuldigte und vor Gericht geständig zeigte.