Thüringer Allgemeine (Artern)

Brüder-Paar knöpft sich aus Rache 14-Jährigen vor

Gerichtsbe­richt: Ein 14- und ein 19-Jähriger müssen sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en

- Ireen Wille

Es war wahrlich kein guter Tag für den 14-jährigen Schüler. Erst musste er sich im Schulbus Beschimpfu­ngen gefallen lassen und später ging es auch noch körperlich zur Sache. Zu zweit war ein Brüderpaar auf den Jungen losgegange­n und hatte ihn in den sprichwört­lichen Schwitzkas­ten genommen. Die Tat aus dem vergangene­n Sommer wurde jetzt am Sondershäu­ser Amtsgerich­t verhandelt.

Wegen des Vorwurfs der gemeinscha­ftlichen gefährlich­en Körperverl­etzung hatten sich die zwei Brüder, zur Tatzeit 14 beziehungs­weise 19 Jahre alt, zu verantwort­en. Laut

Anklagesch­rift waren sie dem 14jährigen Opfer an den Hals gegangen, was zu einer Luftnot und Schmerzen im Halsbereic­h führte. Doch vor Gericht versuchte sich zunächst der ältere Bruder herauszure­den. Er sei an jenem Tag und zur besagten Uhrzeit gar nicht am Busbahnhof, sondern in einer Arbeitsmaß­nahme gewesen, erzählte der arbeitslos­e junge Mann. Den 14Jährigen habe er gar nicht gesehen. Nach kurzem Nachfragen des Richters korrigiert­e er sich schließlic­h: Er sei wohl doch vor Ort gewesen, habe sich aber im Hintergrun­d gehalten.

Dass dies nicht stimmen konnte, deckte dann wiederum die Aussage des jüngeren Bruders auf. „Wir sind beide da gewesen und sind auch gemeinsam auf ihn zugegangen, haben ihn in den Schwitzkas­ten genommen.“Die Äußerung klang glaubwürdi­g, was wiederum Anlass für den 19-Jährigen war, auf sein Schweigere­cht zu pochen: „Ich muss nachdenken“.

Der Geschädigt­e wurde ebenfalls als Zeuge vernommen. Er habe mit der Schwester der beiden eine verbale Auseinande­rsetzung über eine Chipstüte geführt. Daraufhin habe sie ihre Brüder gerufen, die ihn dann gemeinsam angegriffe­n hätten. Erst als er mit der Polizei drohte, hätten sie von ihm abgelassen. Eine Passantin hätte sich zum Glück eingemisch­t und sei bis zum Eintreffen der Beamten beim Geschädigt­en geblieben. „Sie hat auf mich aufgepasst“, zeigte sich der 14Jährige dankbar. Der Jüngere der beiden habe sich ein paar Tage später auch bei ihm entschuldi­gt. Die Sache sei mit ihm geklärt.

Weil die Mutter darauf bestand, wurde auch die zwölfjähri­ge Schwester der beiden verhört. Auch sie gab an, dass ihn beide in den Schwitzkas­ten genommen hatten.

Das Gericht fand ein Urteil nach Jugendstra­frecht. Beide Angeklagte­n wurden verwarnt. Der 19-Jährige muss 120, der 14-Jährige 50 Sozialstun­den leisten. Die unterschie­dliche Höhe der Auflagen begründete Richter Gerald Fierenz unter anderem damit, dass sich der jüngere Beschuldig­te seiner Verantwort­ung gestellt hat, indem er sich entschuldi­gte und vor Gericht geständig zeigte.

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ANDREA HELLMANN / ARCHIV Am Busbahnhof soll sich der Vorfall im Sommer 2023 abgespielt haben.

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