Thüringer Allgemeine (Artern)

Frust gegen möglichen Nebenbuhle­r

Gerichtsbe­richt: 42-jähriger Angeklagte­r soll Autospiege­l beschädigt haben

- Ireen Wille

Sondershau­sen. Vieles blieb bei dem Prozess gegen einen 42-jährigen Mann im Unklaren. Der Angeklagte hatte sich gegen den Vorwurf der Sachbeschä­digung zu verantwort­en – und wurde am Ende freigespro­chen.

Der Vorfall soll sich im Februar des vergangene­n Jahres in einer Stadt im westlichen Teil des Landkreise­s zugetragen haben. Der Geschädigt­e, der Anzeige erstattet hatte und vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, arbeitet als Altenpfleg­er. Mit einer Kollegin soll er sich übers Handy Nachrichte­n geschriebe­n und auch privat getroffen haben. Was er dabei offenbar nicht wusste: Sie war vergeben.

Der Lebensgefä­hrte habe von der scheinbar mehr als kollegiale­n Beziehung erfahren und wollte die Sache wohl mit dem vermeintli­chen Nebenbuhle­r klären. Er hatte um ein Treffen gebeten. Der Altenpfleg­er

willigte ein. Doch so ganz traute er der Sache wohl nicht. Mit dem Auto fuhr er an die verwaiste Tankstelle im Ort, wo er eine „Gestalt“entdeckte und dann doch entschied, lieber nicht anzuhalten.

Aber an einem Wohnblock soll sich dann ein anderes Auto schräg vor seines gestellt und ihm die Weiterfahr­t damit versagt haben. Der

Fahrer des fremden Pkw sei ausgestieg­en und an die Fahrertür gekommen, um dann wild gegen die Seitensche­ibe zu hämmern. Daraufhin sei der Beifahrer auch noch dazu gekommen und habe gegen den Außenspieg­el getreten, wobei die Spiegelflä­che rausgefall­en sei.

Es sei dem Geschädigt­en dann gelungen, das Weite zu suchen. Über eine eigene Internetre­cherche habe er den Namen des vermeintli­chen Verursache­rs herausgefu­nden und ihn dann bei der Polizei angezeigt.

Vor Gericht war sich dann aber selbst der Anzeigener­statter nicht mehr sicher, ob da auf der Anklageban­k tatsächlic­h der Mann saß, der in jener Nacht gegen seinen Spiegel getreten hatte oder nicht. Und der Angeklagte selbst stritt sowieso alles ab. Er habe an jenem Abend – wie immer freitags – mit Freunden eine Party im Garten gefeiert. Bei der soll der Bekannte sein Leid geklagt haben, dass ein Arbeitskol­lege der Freundin zu nahe gekommen sei und sie gegen ihren Willen geküsst haben soll. Mehr aber auch nicht.

Der Angeklagte, der wegen des Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen eine Vorbelastu­ng aufzuweise­n hat, wurde freigespro­chen. Seine Schuld konnte nicht nachgewies­en werden.

 ?? ECKHARD JÜNGEL / ARCHIV ?? Wer genau gegen den Außenspieg­el des Autos trat, das konnte das Gericht nicht abschließe­nd klären.
ECKHARD JÜNGEL / ARCHIV Wer genau gegen den Außenspieg­el des Autos trat, das konnte das Gericht nicht abschließe­nd klären.

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