Strafe für Turnschuh-Diebstahl
Gerichtsbericht: Mutter und Sohn auf der Anklagebank
Für Richter Gerald Fierenz war es eine untypische Konstellation von Personen, die da auf der Anklagebank am Sondershäuser Amtsgericht Platz genommen hatten. Mutter und Sohn hatten sich wegen Diebstahls- beziehungsweise Unterschlagungsvorwürfen zu verantworten. Sie sollen ein Paar Turnschuhe im Wert von 80 Euro gestohlen und nicht wieder herausgegeben haben.
Zugetragen haben soll sich der Vorfall in Artern. Der Beschuldigte soll sich einer Freundin angeschlossen haben, die einer Schulkameradin einen Besuch abstatten wollte. Man traf sich vor dem Hauseingang. Später am Abend stellte die 17-Jährige fest, dass ihre Marken-Turnschuhe fehlten. Sie hatte sie vor der Tür abgestellt.
Die Geschädigte stellte den Bekannten zur Rede. Der junge Mann, der inzwischen eine Ausbildung begonnen hat, stritt zunächst alles ab. Später soll er dann aber doch ihr gegenüber eingeräumt haben, dass er die Schuhe mitgehen lassen hat.
Vor Gericht sagte auch die Schulfreundin aus. Sie habe abends noch die Familie des Bekannten besucht und dabei habe dessen Mutter mit ihren neuen Turnschuhen geprahlt. Die Freundin habe gleich gesehen, dass es sich dabei um die Schuhe der Bekannten handelte, denn sie waren an der gleichen Stelle verschmutzt.
Beide Angeklagte aber stritten die Vorwürfe ab. Die Mutter gab an, dass die Anzeige wohl eine Retourkutsche sein wollte, weil sie der 17-Jährigen eine Mauschelle verpasst hatte, als diese sie auf die Schuhe angesprochen hatte.
Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Der Jugendliche muss 300 Euro an den Klosterverein Dietenborn zahlen. Die 38-jährige Mutter wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 20 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Zudem ist der Wertersatz für die Turnschuhe zu zahlen.