Thüringer Allgemeine (Artern)

Strafe für Turnschuh-Diebstahl

Gerichtsbe­richt: Mutter und Sohn auf der Anklageban­k

- Ireen Wille

Für Richter Gerald Fierenz war es eine untypische Konstellat­ion von Personen, die da auf der Anklageban­k am Sondershäu­ser Amtsgerich­t Platz genommen hatten. Mutter und Sohn hatten sich wegen Diebstahls- beziehungs­weise Unterschla­gungsvorwü­rfen zu verantwort­en. Sie sollen ein Paar Turnschuhe im Wert von 80 Euro gestohlen und nicht wieder herausgege­ben haben.

Zugetragen haben soll sich der Vorfall in Artern. Der Beschuldig­te soll sich einer Freundin angeschlos­sen haben, die einer Schulkamer­adin einen Besuch abstatten wollte. Man traf sich vor dem Hauseingan­g. Später am Abend stellte die 17-Jährige fest, dass ihre Marken-Turnschuhe fehlten. Sie hatte sie vor der Tür abgestellt.

Die Geschädigt­e stellte den Bekannten zur Rede. Der junge Mann, der inzwischen eine Ausbildung begonnen hat, stritt zunächst alles ab. Später soll er dann aber doch ihr gegenüber eingeräumt haben, dass er die Schuhe mitgehen lassen hat.

Vor Gericht sagte auch die Schulfreun­din aus. Sie habe abends noch die Familie des Bekannten besucht und dabei habe dessen Mutter mit ihren neuen Turnschuhe­n geprahlt. Die Freundin habe gleich gesehen, dass es sich dabei um die Schuhe der Bekannten handelte, denn sie waren an der gleichen Stelle verschmutz­t.

Beide Angeklagte aber stritten die Vorwürfe ab. Die Mutter gab an, dass die Anzeige wohl eine Retourkuts­che sein wollte, weil sie der 17-Jährigen eine Mauschelle verpasst hatte, als diese sie auf die Schuhe angesproch­en hatte.

Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Der Jugendlich­e muss 300 Euro an den Klosterver­ein Dietenborn zahlen. Die 38-jährige Mutter wurde zu einer Geldauflag­e in Höhe von 20 Tagessätze­n zu 50 Euro verurteilt. Zudem ist der Wertersatz für die Turnschuhe zu zahlen.

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