Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Ramelow verliert gegen die NPD

- Von Martin Debes

Ministerpr­äsident habe Neutralitä­tsgebot verletzt. Linke spricht von „Maulkorb“

Weimar. Er wollte nicht länger warten. Nur zwei Stunden, nachdem die Thüringer Verfassung­srichter ihr Urteil gesprochen hatten, stand Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) in der Staatskanz­lei – und hielt eine bemüht gelassen wirkende, zehnminüti­ge Erwiderung­srede.

Die Essenz des Monologs: Die Entscheidu­ng sei, zum einen, eine eher sinnvolle „Klarstellu­ng“für die regierungs­amtliche Kommunikat­ion mit modernen Medien wie Facebook und Twitter. Zum anderen müsse er jetzt noch einmal für sich selber „sehr gründlich durchdenke­n“, welche Äußerungen er als Ministerpr­äsident noch gegenüber der NPD tätigen könne.

Die rechtsextr­emistische Partei hatte zuvor von acht der neun Verfassung­srichter in Weimar Recht bekommen. Ramelow, urteilten sie, habe das Neutralitä­tsgebot in seinem Amt als Ministerpr­äsident verletzt, als er in einem Interview „an alle demokratis­chen Parteien und ihre Vertreter“appelliert hatte, „dass es wirklich keine Gemeinsamk­eiten auf der Basis von NPDAnträge­n geben darf“. Damit würden „die Nazis“aufgewerte­t.

Damit habe er in seiner Regierungs­funktion zulasten der NPD in den politische­n Wettbewerb eingegriff­en, was unzulässig sei. Erschweren­d kam für das Gericht hinzu, dass die Staatskanz­lei diese Inhalte auch über die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter verbreitet­e – womit sie erst recht einen amtlichen Charakter erhalten hätten.

Die linke Landeschef­in Susanne Hennig-Wellsow bezeich- nete das Urteil als „Maulkorb“. Auch ein Ministerpr­äsident müsse sich klar in der Auseinande­rsetzung zur Politik anderer Parteien äußern können.

Ramelow sagte, er beteilige sich nicht an der Diskussion über das Urteil. Er nehme vielmehr den Richterspr­uch „mit Respekt zur Kenntnis“– wolle aber betonen, dass er als Regierungs­chef ein Land vertrete, dass in Karlsruhe einen Verbotsant­rag gegen die NPD gestellt habe.

Die CDU äußerte Verständni­s für das Urteil. Als Parteipoli­tiker habe Ramelow zahlreiche Möglichkei­ten, sich Gehör zu verschaffe­n, sagte der justizpoli­tische Sprecher Manfred Scherer. „Auf die Ressourcen seines Staatsamte­s muss er dabei nicht zurückgrei­fen.“

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Bodo Ramelow (Linke). Foto: Marco Kneise
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