Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Das ist kein Maulkorb
über die NPD-Klage gegen Ramelow
Der Rechtsstreit Ramelow gegen die NPD erscheint Außenstehenden ziemlich absurd. Der Mensch Bodo Ramelow darf eine Aussage über Rechtsextremisten treffen, die dem Ministerpräsident untersagt wird. So jedenfalls lässt sich das Urteil des Gerichts interpretieren.
Dafür haben die Richter gute Gründe, die sich allerdings nur auf einer relativ hohen Abstraktionsebene nachvollziehen lassen. Ein Ministerpräsident ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Deswegen darf er in seiner amtlichen Funktion keine Wahlwerbung betreiben. Das käme einem Machtmissbrauch gleich.
In dem jetzigen Fall erkannten die Richter einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, weil Ramelow Eisenacher Kommunalpolitiker aufgerufen hatte, NPD-Anträgen grundsätzlich nicht zuzustimmen. Dies allein war aber aus Sicht der Richter noch nicht der Fehler. Falsch war, diese Botschaft über Kanäle der Staatsregierung abzusetzen.
Aber zurück zum Kern: Der Gerichtsbeschluss ist rein rechtlich nachvollziehbar und hat nichts mit einem Maulkorb zu tun, der Ramelow zum Schweigen bringen soll. Im Gegenteil: Der Anlass der juristischen Auseinandersetzung rückt nun wieder in den Blickpunkt. Was gut ist, denn die Frage nach der Zusammenarbeit mit der NPD ist alles andere als belanglos.
Der Linke Ramelow steht mit seiner Auffassung, dass demokratische Parteien dies tunlichst unterlassen sollten, auch nicht allein auf weiter Flur. CDU-Chef Mike Mohring zum Beispiel vertrat im konkreten Fall eine vergleichbare Auffassung.
Und das ist das wirklich Wichtige: Beide liegen richtig.