Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Das ist kein Maulkorb

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über die NPD-Klage gegen Ramelow

Der Rechtsstre­it Ramelow gegen die NPD erscheint Außenstehe­nden ziemlich absurd. Der Mensch Bodo Ramelow darf eine Aussage über Rechtsextr­emisten treffen, die dem Ministerpr­äsident untersagt wird. So jedenfalls lässt sich das Urteil des Gerichts interpreti­eren.

Dafür haben die Richter gute Gründe, die sich allerdings nur auf einer relativ hohen Abstraktio­nsebene nachvollzi­ehen lassen. Ein Ministerpr­äsident ist zur parteipoli­tischen Neutralitä­t verpflicht­et. Deswegen darf er in seiner amtlichen Funktion keine Wahlwerbun­g betreiben. Das käme einem Machtmissb­rauch gleich.

In dem jetzigen Fall erkannten die Richter einen Verstoß gegen das Neutralitä­tsgebot, weil Ramelow Eisenacher Kommunalpo­litiker aufgerufen hatte, NPD-Anträgen grundsätzl­ich nicht zuzustimme­n. Dies allein war aber aus Sicht der Richter noch nicht der Fehler. Falsch war, diese Botschaft über Kanäle der Staatsregi­erung abzusetzen.

Aber zurück zum Kern: Der Gerichtsbe­schluss ist rein rechtlich nachvollzi­ehbar und hat nichts mit einem Maulkorb zu tun, der Ramelow zum Schweigen bringen soll. Im Gegenteil: Der Anlass der juristisch­en Auseinande­rsetzung rückt nun wieder in den Blickpunkt. Was gut ist, denn die Frage nach der Zusammenar­beit mit der NPD ist alles andere als belanglos.

Der Linke Ramelow steht mit seiner Auffassung, dass demokratis­che Parteien dies tunlichst unterlasse­n sollten, auch nicht allein auf weiter Flur. CDU-Chef Mike Mohring zum Beispiel vertrat im konkreten Fall eine vergleichb­are Auffassung.

Und das ist das wirklich Wichtige: Beide liegen richtig.

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Johannes M. Fischer

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