Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Rohrspatzens Wiegenlied
über eine Alternative für Beleidigung (AfB)
Dem AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Brandner ist gestern eine Pressemitteilung ohne Beleidigung der linken Landtagsabgeordneten Katharina König geglückt. Was ist los?
Vielleicht ist das eine Erklärung, ansatzweise: Es fand gestern eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht statt. Es ging um das Recht auf Beleidigung. Genauer: um das Recht eines Landtagsabgeordneten, die Kollegen im Landtag zu beleidigen.
Die dürfen das. Das heißt Indemnität. Sie schützt den Beleidiger vor Strafverfolgung. Wer Mitabgeordnete „Koksnasen“(Brandner zu Grünen) schimpft oder „sexistisches Arschloch“(Katharina König zu Brandner), läuft also Gefahr, vom parlamentarischen Spielfeld geschickt zu werden, aber das ist es dann auch – üblicherweise.
Dieser Fall war anders. Da hatte Frau König das Mitglied 298 des Vereins Deutsche Sprache namens Brandner wegen verleumderischer Beleidigung verklagt. Der hatte Frau König und deren Vater „Duo Infernale der Straßenchaoten“genannt und gesagt, sie seien verantwortlich dafür „dass Polizisten grün und rot geschlagen werden, dass Polizeiautos brennen, dass Barrikaden brennen“.
Das Landgericht Erfurt, in erster Instanz, urteilte: So was darf man auch als Abgeordneter nicht sagen, wenn es nicht bewiesen ist. Das Oberlandesgericht hingegen gab Brandner recht. Der war noch Stunden später so verdutzt, dass er selbstkritisch anmerkte, er wolle künftig sachlicher reden. Es jedenfalls versuchen. – Puh, doch nichts Ernsthaftes. . .