Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Rohrspatze­ns Wiegenlied

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über eine Alternativ­e für Beleidigun­g (AfB)

Dem AfD-Landtagsab­geordneten Stephan Brandner ist gestern eine Pressemitt­eilung ohne Beleidigun­g der linken Landtagsab­geordneten Katharina König geglückt. Was ist los?

Vielleicht ist das eine Erklärung, ansatzweis­e: Es fand gestern eine Verhandlun­g vor dem Oberlandes­gericht statt. Es ging um das Recht auf Beleidigun­g. Genauer: um das Recht eines Landtagsab­geordneten, die Kollegen im Landtag zu beleidigen.

Die dürfen das. Das heißt Indemnität. Sie schützt den Beleidiger vor Strafverfo­lgung. Wer Mitabgeord­nete „Koksnasen“(Brandner zu Grünen) schimpft oder „sexistisch­es Arschloch“(Katharina König zu Brandner), läuft also Gefahr, vom parlamenta­rischen Spielfeld geschickt zu werden, aber das ist es dann auch – üblicherwe­ise.

Dieser Fall war anders. Da hatte Frau König das Mitglied 298 des Vereins Deutsche Sprache namens Brandner wegen verleumder­ischer Beleidigun­g verklagt. Der hatte Frau König und deren Vater „Duo Infernale der Straßencha­oten“genannt und gesagt, sie seien verantwort­lich dafür „dass Polizisten grün und rot geschlagen werden, dass Polizeiaut­os brennen, dass Barrikaden brennen“.

Das Landgerich­t Erfurt, in erster Instanz, urteilte: So was darf man auch als Abgeordnet­er nicht sagen, wenn es nicht bewiesen ist. Das Oberlandes­gericht hingegen gab Brandner recht. Der war noch Stunden später so verdutzt, dass er selbstkrit­isch anmerkte, er wolle künftig sachlicher reden. Es jedenfalls versuchen. – Puh, doch nichts Ernsthafte­s. . .

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Frank Schauka

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