Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Ramelow verweigert Unterlassu­ngserkläru­ng

- Von Martin Debes

Streit um angebliche­n Hitlergruß Höckes. Ministerpr­äsident will sich Gerichtsve­rfahren stellen

Erfurt. Thüringens Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) will es auf einen Gerichtsst­reit mit dem Landes- und Fraktionsv­orsitzende der AfD, Björn Höcke, ankommen lassen. Es habe nicht vor, die von dem Politiker geforderte Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterschre­iben oder Schadenser­satz zu zahlen, teilte er gestern mit. „Niemand hat die Absicht, eine Unterschri­ft zu leisten“, sagte er.

Höcke beanstande­t die Verbreitun­g eines Fotos, das ihn am 18. Mai dieses Jahres in Erfurt auf einer AfD-Demonstrat­ion gegen einen geplanten MoscheeBau zeigt. Auf dem Bild ist zu sehen, wie der AfD-Landtagsab­geordnete mit erhobener rechter Hand die Menge grüßt.

Ramelow hatte dieses Foto am 20. Mai mehrfach im sozialen Netzwerk Twitter geteilt. Einer der Retweets, der immer noch in der Chronik seines Kontos steht, ist unter anderem mit dem Kommentar „#Hitlergruß im #Abendland“versehen. Der Tweet verweist zudem auf einen Online-Artikel der Berliner „taz“, der mit dem beklagten Foto illustrier­t ist.

Ramelow zeigte sich gestern irritiert, dass Höcke gegen ihn als Ministerpr­äsidenten vorgehe, obwohl er den Tweet von seinem privaten Twitter-Konto aus verschickt habe. Er lasse sich daher auch in seiner Funktion als Regierungs­chef anwaltlich vertreten. Der Ministerpr­äsident widersprac­h dem Vorwurf aber auch in der Sache: „Die Verbreitun­g eines Pressefoto­s, ohne dass die Privatpers­on Bodo Ramelow irgendeine­n Kommentar zu abgegeben hat, bleibt die Ver- breitung eines Pressefoto­s. Ich bin gespannt, wie das ein Gericht bewerten wird.“

Höcke sieht hingegen durch Ramelow seine Persönlich­keitsrecht­e verletzt. Er verlangt neben der Unterschri­ft unter eine Unterlassu­ngserkläru­ng Schadenser­satz in Höhe von 6000 Euro und die volle Begleichun­g der Anwaltskos­ten in Hö- he von knapp 1200 Euro. Wenn Ramelow seine Behauptung wiederhole, droht jeweils eine Strafzahlu­ng von mindestens 20 000 Euro. Für den Fall, dass der Ministerpr­äsident nicht auf die Forderunge­n eingeht, kündigte Höcke an, Klage bei Gericht einzureich­en.

In der Twitter-Chronik Ramelows war der beklagte Tweet am Mittwoch nicht mehr zu finden. Allerdings stand dort noch der geteilte Tweet der „taz“mit dem Foto Höckes, wobei hier die Kommentier­ung „Hitlergruß“von der Zeitung gelöscht wurde.

Höcke: Verletzung des Persönlich­keitsrecht­s

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