Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Ramelow verweigert Unterlassungserklärung
Streit um angeblichen Hitlergruß Höckes. Ministerpräsident will sich Gerichtsverfahren stellen
Erfurt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will es auf einen Gerichtsstreit mit dem Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD, Björn Höcke, ankommen lassen. Es habe nicht vor, die von dem Politiker geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Schadensersatz zu zahlen, teilte er gestern mit. „Niemand hat die Absicht, eine Unterschrift zu leisten“, sagte er.
Höcke beanstandet die Verbreitung eines Fotos, das ihn am 18. Mai dieses Jahres in Erfurt auf einer AfD-Demonstration gegen einen geplanten MoscheeBau zeigt. Auf dem Bild ist zu sehen, wie der AfD-Landtagsabgeordnete mit erhobener rechter Hand die Menge grüßt.
Ramelow hatte dieses Foto am 20. Mai mehrfach im sozialen Netzwerk Twitter geteilt. Einer der Retweets, der immer noch in der Chronik seines Kontos steht, ist unter anderem mit dem Kommentar „#Hitlergruß im #Abendland“versehen. Der Tweet verweist zudem auf einen Online-Artikel der Berliner „taz“, der mit dem beklagten Foto illustriert ist.
Ramelow zeigte sich gestern irritiert, dass Höcke gegen ihn als Ministerpräsidenten vorgehe, obwohl er den Tweet von seinem privaten Twitter-Konto aus verschickt habe. Er lasse sich daher auch in seiner Funktion als Regierungschef anwaltlich vertreten. Der Ministerpräsident widersprach dem Vorwurf aber auch in der Sache: „Die Verbreitung eines Pressefotos, ohne dass die Privatperson Bodo Ramelow irgendeinen Kommentar zu abgegeben hat, bleibt die Ver- breitung eines Pressefotos. Ich bin gespannt, wie das ein Gericht bewerten wird.“
Höcke sieht hingegen durch Ramelow seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Er verlangt neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 6000 Euro und die volle Begleichung der Anwaltskosten in Hö- he von knapp 1200 Euro. Wenn Ramelow seine Behauptung wiederhole, droht jeweils eine Strafzahlung von mindestens 20 000 Euro. Für den Fall, dass der Ministerpräsident nicht auf die Forderungen eingeht, kündigte Höcke an, Klage bei Gericht einzureichen.
In der Twitter-Chronik Ramelows war der beklagte Tweet am Mittwoch nicht mehr zu finden. Allerdings stand dort noch der geteilte Tweet der „taz“mit dem Foto Höckes, wobei hier die Kommentierung „Hitlergruß“von der Zeitung gelöscht wurde.
Höcke: Verletzung des Persönlichkeitsrechts