Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
42 Monate Haft wegen neun Cent
Dreister Dieb verurteilt
Gera. Das Landgericht Gera hat einen 22-jährigen Mann aus Schmölln wegen eines versuchten besonders schweren Falls eines Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, in einer Gartenanlage einen geistig Behinderten überfallen zu haben. Mit einem Messer forderte er die Herausgabe des Portemonnaies, das er schließlich erbeutete. Weil sich darin aber nur neun Cent befanden, warf er den Geldbeutel weg. Die Straftat gilt nur als versuchter schwerer Raub, weil sich der Mann von der Tat eine Beute von 20 bis 30 Euro versprochen hatte.
Außerdem verurteilte ihn die elfte Strafkammer in vier Fällen wegen Diebstahls. So hatte der Mann während abgeleisteter Arbeitsstunden andere Mitarbeiter eines Tierheims und des Städtischen Friedhofes beklaut. Unter anderem nahm er einen Autoschlüssel mit und fuhr den Wagen ohne Führerschein. Nachdem er das Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt hatte, stellte er es in Gößnitz ab.
Das Gericht weist den Mann in eine Entziehungsanstalt ein. Nach einem halben Jahr in Haft wechselt er deshalb in den Maßregelvollzug. Damit entspricht die Kammer dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die ebenfalls eine Einweisung in den Entzug forderten. Nur die beantragten Haftstrafen unterschieden sich in der Länge um sechs Monate.
Das Urteil ist rechtskräftig.