Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Pechstein droht Schuldenbe­rg

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Prozesskos­ten liegen über 200 000 Euro

Berlin. Nach der Niederlage von Claudia Pechstein vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) kommen auf die Eisschnell­läuferin riesige Kosten zu. Als Verliereri­n der gesamten Prozess-Serie muss sie nicht nur die Anwaltsund Verfahrens­kosten vor dem BGH, sondern auch in den beiden vorherigen Instanzen vor dem Landgerich­t München und dem Oberlandes­gericht München zahlen. Diese Kosten werden auf 200 000 bis 300 000 Euro geschätzt. Allein der BGHAnwalt der Gegenseite vom Eislauf-Weltverban­d Isu kostet etwa 70 000 Euro, das Verfahren knapp 90 000 Euro.

Schon um ihren eigenen Anwalt finanziere­n zu können, hatte Pechstein einen Aufruf gestartet, um durch Spenden 70 000 Euro aufbringen zu können. Für je 20 000 Euro bürgten damals die Gewerkscha­ft der Polizei/ Bezirk Bundespoli­zei und die Fußballer-Gewerkscha­ft FifPro. „Wir stehen auch nach diesem Fehlurteil des BGH zu Claudia und werden unseren Verpflicht­ungen nachkommen“, sagte Sven Hüber, der Stellvertr­etende Vorsitzend­e der Polizei-Gewerkscha­ft. Zugleich forderte er den Deutschen Olympische­n Sportbund auf, sich nach der Entschuldi­gung bei Pechstein für die Fehlentsch­eidungen des Sports in Sachen der ungerechtf­ertigten 2-Jahres-Sperre an den finanziell­en Folgen zu beteiligen. „Entschuldi­gen heißt auch, sie von den Schulden zu befreien“, erklärte Hüber. dpa

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Eisschnell­läuferin Claudia Pechstein Foto: dpa

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