Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Pechstein droht Schuldenberg
Prozesskosten liegen über 200 000 Euro
Berlin. Nach der Niederlage von Claudia Pechstein vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kommen auf die Eisschnellläuferin riesige Kosten zu. Als Verliererin der gesamten Prozess-Serie muss sie nicht nur die Anwaltsund Verfahrenskosten vor dem BGH, sondern auch in den beiden vorherigen Instanzen vor dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht München zahlen. Diese Kosten werden auf 200 000 bis 300 000 Euro geschätzt. Allein der BGHAnwalt der Gegenseite vom Eislauf-Weltverband Isu kostet etwa 70 000 Euro, das Verfahren knapp 90 000 Euro.
Schon um ihren eigenen Anwalt finanzieren zu können, hatte Pechstein einen Aufruf gestartet, um durch Spenden 70 000 Euro aufbringen zu können. Für je 20 000 Euro bürgten damals die Gewerkschaft der Polizei/ Bezirk Bundespolizei und die Fußballer-Gewerkschaft FifPro. „Wir stehen auch nach diesem Fehlurteil des BGH zu Claudia und werden unseren Verpflichtungen nachkommen“, sagte Sven Hüber, der Stellvertretende Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft. Zugleich forderte er den Deutschen Olympischen Sportbund auf, sich nach der Entschuldigung bei Pechstein für die Fehlentscheidungen des Sports in Sachen der ungerechtfertigten 2-Jahres-Sperre an den finanziellen Folgen zu beteiligen. „Entschuldigen heißt auch, sie von den Schulden zu befreien“, erklärte Hüber. dpa