Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
CDU will Neonazi-Konzerte in Thüringen per Gesetz erschweren
Mit einem eigenen Thüringer Versammlungsgesetz will es die CDU Extremisten erschweren, kommerzielle Konzerte als politische Veranstaltungen zu deklarieren. Gleichzeitig würden bestimmte historisch belegte Tage und das Umfeld von Erinnerungsorten für Versammlungen gesperrt.
So lauten die wichtigsten Ziele des Gesetzentwurfs, den die Fraktion diesen Monat in den Landtag einbringt. Er liegt der TA vor. Dabei geht es der Oppositionspartei zwar auch um das Verbot linksradikaler Veranstaltungen. Ihr Fokus liegt aber auf Neonazi-Konzerten. Man wolle die „Beschränkungsmöglichkeiten gegenüber rechtsextremistischen Versammlungen“erweitern, heißt es in dem Text.
„Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Mantel von Grundrechten mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen“, sagte CDU-Fraktionschef Mike Mohring der TA. „Dafür ist die Versammlungsfreiheit nicht gedacht.“Zwar könne und müsse man damit klarkommen, dass das Grundgesetz auch extreme oder gar verfassungsfeindlichen Meinungen schütze. „Die Versammlungsfreiheit ist aber kein Supergrundrecht, das alle anderen Rechtsgüter außer Kraft setzt“, erklärte Mohring.
In Thüringen war die Zahl der rechtsextremistischen Konzerte zuletzt stark angestiegen. Die Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Mobit zählte laut einer vorläufigen Statistik im vergangenen Jahr rund 60 Veranstaltungen – also in etwa so viele wie im Rekordjahr 2017. Dazu gehörten Konzerte mit mehreren Tausend Besuchern, aber auch kleinere Liederabende, sagte gestern Sprecher Stefan Heerdegen der TA.
Dabei bleibt der Landkreis Hildburghausen ein Zentrum. Nahe Themar hatte 2017 das bislang größte Neonazi-Konzert in der Bundesrepublik mit rund 6000 Teilnehmern stattgefunden. Im Jahr 2018 wurden 2200 Besucher gezählt. In Mattstedt (Weimarer Land) wurde im vergangenen Sommer in letzter Minute ein Großkonzert verhindert, weil Bund und Land Eigentumsrechte für die geplante Fläche geltend machen konnten.
Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte bereits nach dem Konzert in Themar eine Änderung des Versammlungsrechts gefordert. Die Rechtsvorschriften müssten so präzisiert werden, dass Behörden und Gerichte „diese Dinge nicht mehr unter Meinungsfreiheit abtun“, sagte er.
Allerdings fand Ramelow in der eigenen rot-rot-grünen Koalition dafür keine Mehrheit. Besonders Linke und Grüne äußerten Bedenken, weil damit auch Antifa-Proteste eingeschränkt würden. „Es würde auf eine allgemeine Beschränkung des Versammlungsrechts hinauslaufen, das wollten wir nicht“, erklärte der linke Landesvize Steffen Dittes damals. Innenminister Georg Maier (SPD) verzichtete deshalb auf eine von ihm geplante Gesetzesnovelle.
Das Versammlungsrecht ist seit 2006 auch Ländersache. Seitdem haben fünf Länder eigene Regelungen eingeführt. Der CDU-Entwurf orientiert sich vor allem an den Gesetzen von Bayern und Sachsen-Anhalt.
Leitartikel
Die SPD fordert einen Systemwechsel bei der Pflegeversicherung, damit diese auch in Zukunft bezahlbar bleibt. Beamte und Privatversicherte sollen demnach ebenfalls Beiträge in die gesetzliche Pflegekasse entrichten. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Pflegebeitrag bis zum Jahr 2045 von 3,05 auf 4,25 Prozent steigen müsse.(fmg) Politik, Seite 7