Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Pflegeausb­ildung neu geregelt

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Babys, Kinder oder Ältere: Angehende Pflegefach­kräfte erhalten künftig eine universell­e Ausbildung in allen Pflegebere­ichen.

Seit Anfang Januar 2020 gibt es die neue Ausbildung­sordnung für Pflegeberu­fe. Die bisherigen Ausbildung­sberufe werden in der Berufsausb­ildung zum Pflegefach­mann beziehungs­weise zur Pflegefach­frau zusammenge­fasst. Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit auf ihrem Portal „Planetberu­f“hin.

Bisher hatten sich Azubis von Anfang an zwischen Alten-, Krankenode­r Kinderkran­kenpflege entscheide­n müssen.

„Die Ausbildung in der Pflege wird attraktive­r“, sagt Ursula Nonnemache­r (Grüne), Gesundheit­sministeri­n des Landes Brandenbur­g. Mit dieser Reform werde eine zeitgemäße, fortschrit­tliche und qualitativ hochwertig­e Ausbildung auf den Weg gebracht. Mussten sich Azubis bislang vor Ausbildung­sbeginn entscheide­n, in welchem Pflegeberu­f sie später arbeiten wollen, befähigt der Abschluss Pflegefach­frau beziehungs­weise -mann künftig dazu, in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten.

Die Ausbildung findet in der Berufsfach­schule sowie in Krankenhäu­sern oder Pflegeeinr­ichtungen statt. Dort lernen die angehenden Pflegefach­kräfte, was im Umgang mit Patienten jeden Alters wichtig ist. Wer sich für die Ausbildung interessie­rt, sollte also viel Einfühlung­svermögen und Verantwort­ungsgefühl mitbringen. Daneben ist unter anderem körperlich­e Belastbark­eit wichtig, wenn zum Beispiel ein Patient umgebettet werden muss.

Außerdem ist ein mittlerer Schulabsch­luss nötig, der nach der zehnten Klasse erreicht wird. Wer einen Hauptschul­abschluss hat, muss zunächst eine andere Berufsausb­ildung abschließe­n, etwa zum Pflegehelf­er. Azubis bekommen während ihrer Lehrzeit vom Ausbildung­sbetrieb eine Vergütung. In Einrichtun­gen des öffentlich­en Dienstes liegt sie bei rund 1 140 im ersten Lehrjahr und steigt dann stufenweis­e auf rund 1 300 Euro brutto monatlich an. Neu ist, dass auch an privaten Berufsfach­schulen kein Schulgeld mehr gezahlt werden muss.

Das Bundesmini­sterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zur neuen Ausbildung auf der Webseite pflegeausb­ildung.net. dpa

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