Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Auf die Hochzeit folgt der Ehevertrag
Etwas unromantisch, aber oft sinnvoll: Auch nach dem Gang zum Altar kann ein Paar die Vereinbarung schließen
Anfangs im siebten Himmel – dann das bittere Ende: Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Einen Ehevertrag, der als unromantisch gilt, haben die Ex-partner meist nicht. Obwohl er bei einer Scheidung sehr hilfreich sein kann. Was viele nicht wissen: Auch nach der Hochzeit können Paare einen Vertrag aufsetzen.
Grundsätzlich geht es bei einem Ehevertrag um Fragen wie Versorgungsausgleich und Unterhalt – und damit um Geld. Das ist nicht nur für superreiche VIPS interessant. Was der Gesetzgeber für den Scheidungsfall vorschreibt, passt auch nicht unbedingt zu jeder „Normaloehe“. In einem Ehevertrag können die Paare davon abweichende Regelungen treffen, zugeschnitten auf die persönlichen Lebensumstände.
„Es kann eine Mindestversorgung für den daheimbleibenden Partner vereinbart werden“Jürgen Krüger, Fachanwalt für Familienrecht
„Einen Ehevertrag gibt es nicht von der Stange, das ist eine ganz individuelle Angelegenheit“, sagt Jürgen Krüger, Fachanwalt für Familienrecht und Notar in der Kanzlei Causa Consilio in Flensburg. Alles selbst regeln müssten die Beteiligten nicht. „Ein Ehevertrag muss nicht immer ein umfassendes Werk sein. Manchmal genügt es, einzelne Fragen abweichend vom Gesetz ehevertraglich zu regeln“, erläutert der Jurist Krüger.
Sinnvoll kann das etwa in Sachen Altersvorsorge sein. Für den Versorgungsausgleich sieht das Gesetz vor, dass unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, nach der Scheidung zwischen den Partnern ausgeglichen werden. Dazu zählen laut Stiftung Warentest Ansprüche etwa an die gesetzliche Rentenkasse, aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder Pensionsansprüche. Der Partner, der sich primär der Kindererziehung widmet, hat da meist wenig vorzuweisen.
Der Versorgungsausgleich kann vielfach zu gerechten, im Einzelfall aber auch zu ungerechten Ergebnissen führen. Beispiel: Die Ehegattin erwirbt als Teilzeitangestellte Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, ihr Mann ist selbstständig und kauft für die Altersvorsorge ein Mietshaus.
„Ist die Immobilie zum Zeitpunkt der Scheidung noch mit hohen
Schulden belastet, könnte es sein, dass die Frau dem Mann Rentenansprüche abtreten müsste, obwohl sie, was das Einkommen und die Altersvorsorge betrifft, der wirtschaftlich schwächere Partner ist“, erläutert der Experte Krüger. Das lasse sich im Ehevertrag vom Gesetz abweichend regeln, da die Frau sonst möglicherweise keinen Gegenwert aus der jeweiligen Altersversorgung erhalten würde.
Es gibt auch viele Paare mit einer Person, die ganz zu Hause bleibt, um der anderen den Rücken im Beruf frei zu halten. Scheitert die Ehe, kann die Hausfrau oder der Hausmann den eigenen beruflichen Nachteil kaum noch ausgleichen. „In solchen Fällen kann in einem Ehevertrag zum Beispiel eine Mindestversorgung für den daheimbleibenden Partner festgeschrieben werden, um so einen Ausgleich herbeizuführen und langwierige strittige Verfahren zu vermeiden“, empfiehlt Anwalt Krüger.
Zu einem Ehevertrag rät die Stiftung Warentest auch dann, wenn Partner unterschiedlicher Nationalitäten heiraten – um so zu bestimmen, welches nationale Recht bei einer Scheidung anzuwenden ist. Oder ein Partner ist bereits zum zweiten Mal verheiratet und möchte vertraglich verhindern, im Scheidungsfall ein zweites Mal Rentenansprüche
abgeben zu müssen.
Laut der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch abgeschlossen werden. Entsprechend ist es möglich, einen bestehenden Ehevertrag zu ändern. Beispiel: Ein Paar will kinderlos leben, damit beide Karriere machen können. Sie schließen einen nachehelichen Versorgungsausgleich per Vertrag aus, um finanziell voneinander unabhängig zu bleiben. Kommen dann doch Kinder auf die Welt, sieht das oft anders aus. Würde der alte Ehevertrag nicht angepasst, wäre der weiter voll berufstätige Partner fein raus: Bei einer Scheidung müsste er dem Ex-partner, der sich um die Kinder kümmert, nichts zahlen.
Zu beachten ist: Wie der erste Ehevertrag bedarf auch jeder weitere einer notariellen Beurkundung.
Wie teuer das ist, hängt nach Auskunft von Notar Krüger vom Wert der im Vertrag erfassten Regelungsgegenstände und von den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen ab.
Beim Anwalt können sich die Partner getrennt beraten lassen. Der Notar prüft den Vertrag unparteiisch und steht für den Inhalt mit ein. Denn auch wenn Paare Spielraum bei der Ausgestaltung haben – alles beliebig regeln dürfen sie nicht.
Ungültiger Vertrag, wenn die Lastenverteilung „unzumutbar erscheint“
Nicht ausschließen dürfen sie etwa den Kindesunterhalt und Unterhaltszahlungen im Trennungsjahr, so die Stiftung Warentest. Im Zweifel prüfen Gerichte – und kippen Verträge, wenn sie sittenwidrig sind.
Laut Bundesverfassungsgericht ist ein Ehevertrag dann nichtig, wenn die Lastenteilung „evident einseitig“ist und für den belasteten Partner „unzumutbar erscheint“(Az. XII ZR 265/02). Beispiel: Ein Ehevertrag schloss den Versorgungsausgleich sowie nacheheliche Unterhaltszahlungen aus und verpflichtete die Frau, ihre Vollzeitstelle aufzugeben. „Sittenwidrig“, urteilte das Oberlandesgericht Hamm – „wegen der verwerflichen Gesinnung“des bei der Vertragsgestaltung „dominanten“Mannes (Az. 4 UF 161/11).