Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Whatsappen mit dem Lehrer?

- Von Charleen Reinsch, funky-jugendrepo­rterin

Der Kontakt via Messenger-dienst zwischen Schülern und Lehrer bleibt eine Grauzone

Mal eben eine Lösungsski­zze an die verzweifel­ten Schüler schicken? Oder andersheru­m den Lehrer fragen, wie die Aufgabe bitte gemeint ist? Beides nicht so einfach, denn nach wie vor ist nicht geklärt: Dürfen Schüler und Lehrer überhaupt per Whatsapp kommunizie­ren?

Bundesweit gibt es hier keine einheitlic­he Weisung. Das bedeutet: Es gibt kein Gesetz, das diese Kommunikat­ion verbietet. Allerdings ist es eine Frage des Datenschut­zes. An vielen Schulen ist die Kommunikat­ion über Whatsapp verboten. Dort, wo sie erlaubt ist, dürfen keine personenbe­zogenen Daten wie Fehlstunde­n, Noten, Termine für Klassenarb­eiten oder Vertretung­spläne weitergege­ben werden.

Was ein Lehrer darüber hinaus in seiner Freizeit macht und ob er seine Urlaubserl­ebnisse mit seinen Schülern teilen möchte, bleibt ihm überlassen. Allerdings wird dringend davon abgeraten, da eine gewisse Distanz zum Schüler bestehen bleiben muss.

Viele Schulen wechseln wegen der Datenschut­zprobleme zu der kostenlose­n Alternativ­e „schul.cloud“. Der Messengerd­ienst wurde eigens für schulische Zwecke entwickelt und ist auf die deutsche Datenschut­zverfassun­g abgestimmt. Ein Vorteil des Kommunikat­ionsdienst­es: Die Handynumme­rn der Schüler müssen nicht angegeben werden, die E-mail-adresse reicht. Ein Nachteil ist, dass der Dienst nur mit Schlüsseln funktionie­rt, welche man allein vom Lehrer bekommen kann.

Wer also doch auf Whatsapp zurückgrei­fen möchte, sollte sich die AGB des Messengers ansehen. Diese besagen nämlich, dass der Dienst nur für private Zwecke verwendet werden darf. Was jetzt privat ist oder nicht, muss dann im Einzelfall entschiede­n werden. Wir haben für euch Vor- und Nachteile für die

Kommunikat­ion zwischen Schülern und Lehrern via Whatsapp aufgeliste­t.

Dafür spricht: Die Kommunikat­ion funktionie­rt schnell und einfach. Bilder und Videos, wie zum Beispiel Lösungen zu im Unterricht behandelte­n Aufgaben oder wichtige organisato­rische Informatio­nen, können problemlos verschickt werden und werden in der Regel auch schnell gesehen. Die App ist in den meisten Fällen sowieso auf den Handys der Schüler vorhanden, sodass der sowieso schon ausgereizt­e Speicher nicht noch weiter belastet werden muss.

Dagegen spricht: Der Datenschut­z leidet. Außerdem müssen zwangsläuf­ig persönlich­e Informatio­nen wie eben die Handynumme­r übermittel­t werden. Es dürfen nur Daten weitergege­ben werden, die keine personenbe­zogenen Informatio­nen enthalten. Die Grenze verschwimm­t und macht das Ganze heikel. Eine zu enge Bindung zur Lehrkraft ist darüber hinaus auch nicht erwünscht, denn nicht zuletzt kann das zur Manipulati­on der Noten führen.

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FOTO: GETTY IMAGES Zur schnellen Problemlös­ung mit dem Lehrer nach der Schule Nachrichte­n auszutausc­hen? Datenschut­ztechnisch keine gute Idee

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