Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Whatsappen mit dem Lehrer?
Der Kontakt via Messenger-dienst zwischen Schülern und Lehrer bleibt eine Grauzone
Mal eben eine Lösungsskizze an die verzweifelten Schüler schicken? Oder andersherum den Lehrer fragen, wie die Aufgabe bitte gemeint ist? Beides nicht so einfach, denn nach wie vor ist nicht geklärt: Dürfen Schüler und Lehrer überhaupt per Whatsapp kommunizieren?
Bundesweit gibt es hier keine einheitliche Weisung. Das bedeutet: Es gibt kein Gesetz, das diese Kommunikation verbietet. Allerdings ist es eine Frage des Datenschutzes. An vielen Schulen ist die Kommunikation über Whatsapp verboten. Dort, wo sie erlaubt ist, dürfen keine personenbezogenen Daten wie Fehlstunden, Noten, Termine für Klassenarbeiten oder Vertretungspläne weitergegeben werden.
Was ein Lehrer darüber hinaus in seiner Freizeit macht und ob er seine Urlaubserlebnisse mit seinen Schülern teilen möchte, bleibt ihm überlassen. Allerdings wird dringend davon abgeraten, da eine gewisse Distanz zum Schüler bestehen bleiben muss.
Viele Schulen wechseln wegen der Datenschutzprobleme zu der kostenlosen Alternative „schul.cloud“. Der Messengerdienst wurde eigens für schulische Zwecke entwickelt und ist auf die deutsche Datenschutzverfassung abgestimmt. Ein Vorteil des Kommunikationsdienstes: Die Handynummern der Schüler müssen nicht angegeben werden, die E-mail-adresse reicht. Ein Nachteil ist, dass der Dienst nur mit Schlüsseln funktioniert, welche man allein vom Lehrer bekommen kann.
Wer also doch auf Whatsapp zurückgreifen möchte, sollte sich die AGB des Messengers ansehen. Diese besagen nämlich, dass der Dienst nur für private Zwecke verwendet werden darf. Was jetzt privat ist oder nicht, muss dann im Einzelfall entschieden werden. Wir haben für euch Vor- und Nachteile für die
Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern via Whatsapp aufgelistet.
Dafür spricht: Die Kommunikation funktioniert schnell und einfach. Bilder und Videos, wie zum Beispiel Lösungen zu im Unterricht behandelten Aufgaben oder wichtige organisatorische Informationen, können problemlos verschickt werden und werden in der Regel auch schnell gesehen. Die App ist in den meisten Fällen sowieso auf den Handys der Schüler vorhanden, sodass der sowieso schon ausgereizte Speicher nicht noch weiter belastet werden muss.
Dagegen spricht: Der Datenschutz leidet. Außerdem müssen zwangsläufig persönliche Informationen wie eben die Handynummer übermittelt werden. Es dürfen nur Daten weitergegeben werden, die keine personenbezogenen Informationen enthalten. Die Grenze verschwimmt und macht das Ganze heikel. Eine zu enge Bindung zur Lehrkraft ist darüber hinaus auch nicht erwünscht, denn nicht zuletzt kann das zur Manipulation der Noten führen.