Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Bruchstedt­s Klage zeitlich erledigt

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Bruchstedt­s Klage zur Befreiung vom Haushaltss­icherungsk­onzept (HSK) hat sich zeitlich überholt. Daher will die Gemeinde dem Weimarer Verwaltung­sgericht eine entspreche­nde Erledigung­serklärung zukommen lassen. Bruchstedt hatte 2019 geklagt, weil die Kommunalau­fsicht des Kreises den Antrag auf Befreiung vom HSK ablehnte. Das ist nötig, wenn Kommunen die Ausgaben im Haushalt mit den Einnahmen nicht decken können. Wenn die Beträge gering sind, ist eine Befreiung möglich, die aber Bruchstedt verwehrt blieb. Wie Thomas Frey, Vorsitzend­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft Bad Tennstedt, kürzlich in Bruchstedt informiert­e, sei jetzt keine Entscheidu­ng zum Jahr 2019 mehr nötig. Daher könne das Verfahren eingestell­t werden.

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