Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Bruchstedts Klage zeitlich erledigt
Bruchstedts Klage zur Befreiung vom Haushaltssicherungskonzept (HSK) hat sich zeitlich überholt. Daher will die Gemeinde dem Weimarer Verwaltungsgericht eine entsprechende Erledigungserklärung zukommen lassen. Bruchstedt hatte 2019 geklagt, weil die Kommunalaufsicht des Kreises den Antrag auf Befreiung vom HSK ablehnte. Das ist nötig, wenn Kommunen die Ausgaben im Haushalt mit den Einnahmen nicht decken können. Wenn die Beträge gering sind, ist eine Befreiung möglich, die aber Bruchstedt verwehrt blieb. Wie Thomas Frey, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, kürzlich in Bruchstedt informierte, sei jetzt keine Entscheidung zum Jahr 2019 mehr nötig. Daher könne das Verfahren eingestellt werden.