Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Buchenwald: Absage an MLPD unrechtmäßig
Nach Urteil prüft die Gedenkstätte Berufung
Hanno Müller
Weimar. Die Nichtzulassung von Besucher-Führungen durch die Marxistisch-leninistische Partei Deutschland (MLPD) im August 2019 auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald war unrechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar nach einer Klage der Partei gegen das von der Gedenkstätte ausgesprochene Verbot. Die Gedenkstätte will das Urteil prüfen und nach eigenen Angaben voraussichtlich in Berufung gehen.
Bei der Klage geht es um ein für den 17. August 2019 auf dem Gedenkstättengelände geplantes MLPD-Gedenken zum 75. Jahrestag der Ermordung des KPD-Führers Ernst Thälmanns. Dabei sollten auch kurze unentgeltliche Führungen für die Teilnehmer stattfinden. Beides wurde von der Gedenkstätte untersagt. Zwar genehmigte die Stadt später eine Zusammenkunft am Weimarer Thälmann-Denkmal. Die Führungen blieben jedoch unter Verweis auf das Hausrecht verboten. Grund: Die von der Partei propagierten Ziele deckten sich nicht mit dem Stiftungszweck, die Gedenkstätte als Ort der Trauer und der Erinnerung an die begangenen Verbrechen zu bewahren.
Laut Gericht sei die Gedenkstätte dabei ihrer gesetzlichen Pflicht, das Gelände in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nicht hinreichend gerecht geworden. Die Ablehnung sei weder nachvollziehbar begründet noch dokumentiert worden. Nach Bekanntwerden des Urteils im Sommer 2022 sprach die MLPD von einem Sieg gegen „bürgerlichen Antifaschismus“. Seit Dezember liegt die schriftliche Begründung der 4. Strafkammer vor, über die das Gericht gestern informierte.
Die Gedenkstätte Buchenwald will das Urteil zunächst in dieser Woche eingehend juristisch prüfen. Voraussichtlich werde man in Berufung gehen, kündigte Sprecher Rikola-Gunnar Lüttgenau auf Nachfrage an. Die Gerichts-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen 4 K 1569/19 We