Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
„Keiner entgeht der Grundsteuer“
Finanzministerin Heike Taubert rechnet bis Ende Januar mit 80 Prozent der Erklärungen
Ingo Glase
Erfurt. Der Endspurt hat begonnen: Am 31. Januar 2023 endet die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer. „Viele der Thüringer Grundstückseigentümer sind ihrer Pflicht schon nachgekommen“, erklärte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) am Montag. „Derzeit sind thüringenweit 748.243 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen.“Das seien etwa 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. Bis zum Ende der Frist rechnet Taubert mit etwa 80 Prozent der Erklärungen.
„Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärungen in den Finanzämtern ein als in den vergangenen Wochen. Teilweise erreichen fast 9000 Erklärungen pro Tag die Finanzämter“, so Taubert. Der Negativrekord lag 2022 bei unter 900.
Auch das Anrufaufkommen sei gestiegen. Zu Jahresbeginn wurde die zentrale Rufnummer auf die elf zuständigen Finanzämter umgestellt, so können sich Bürger direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Zudem wollen Experten des Ministeriums bei fünf Telefonsprechstunden in den kommenden zwei Wochen erklärungswillige Bürger beraten. Die erste Sprechstunde des Jahres findet heute statt.
Die Abgabe der Erklärung erfolgt hauptsächlich auf elektronischem Weg über das Internet, aber auch die Abgabe in Papierform mit entsprechenden Vordrucken ist möglich. Doch während das Internetportal Elster mögliche Fehler gleich erkennt, seien viele Papierdokumente lücken- oder fehlerhaft. „Die Korrektur erfordert aber einen hohen Aufwand“, erklärt Kristin Stolze, die Leiterin des Finanzamtes Erfurt. Es sei daher wichtig, die Dokumente korrekt auszufüllen. Wer bis zum 31. Januar 2023 keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, wird nach Ablauf einer Kulanzzeit ab Ende Februar an die Abgabepflicht
erinnert, kündigt Taubert an. „Keiner entgeht der Grundsteuer“, warnt die Finanzministerin. Bleiben die Unterlagen dennoch aus, wird die Steuerschuld geschätzt – und das wird durch sogenannte Sicherheitszuschläge oft teuer. Auch Bußgelder, die sich am Wert des Grundstücks orientieren, drohen.
Im Streit um die Bewertung von Grundbesitz im Zuge der Grundsteuerreform erklärt die Sachverständige Gerrit Leopoldsberger: „Es geht nicht darum, dass allen Objekten in Deutschland der ’richtige’ Wert zugrunde gelegt wird. Es geht dem Finanzministerium lediglich darum, dass alle Objekte innerhalb eines Bundeslands gleich berechnet werden.“Individuelle Merkmale blieben daher unberücksichtigt. Zudem hätten nicht alle Objekte zum gleichen Stichtag durch Sachverständige bewertet werden können.
„Der Wert, der der Grundsteuer zugrunde liegt, ist ein Betrag, der nach den einschlägigen Vorschriften zu berechnen ist. Ein Marktwert ist es jedoch nicht – das war aber auch nie wirklich die Absicht“, so Leopoldsberger.
Wer sich Ärger und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteuererklärung abgeben. Heike Taubert (SPD), Finanzministerin