Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024
Ampel-Parteien einigen sich auf Details des umstrittenen Gesetzes
Kruppstraße und der Landshuter Allee in München leicht überschritten. „Die Städte haben in den vergangenen Jahren alles getan, um die jetzigen Grenzwerte einzuhalten“, sagt Städtetagspräsident Lewe. „Das gelingt uns inzwischen auch. Wir haben unsere eigenen Möglichkeiten mit verschärften Tempolimits, reduzierten Fahrspuren, größeren Frischluftschneisen und mehr ÖPNV jetzt aber weitgehend ausgeschöpft.“Wenn es strengere Grenzwerte für saubere Luft geben solle, müsse es auch verschärfte Vorgaben für Industrie, Verkehr und Landwirtschaft geben.
Was die Kommunen nun besonders besorgt: Die Kommission will als radikale Neuerung einen Anspruch auf Schadenersatz für Bürger einführen, die durch Luftverschmutzung jenseits der Grenzwerte gesundheitliche Schäden erleiden: Sie können allein oder vertreten durch Nichtregierungsorganisationen Schadenersatzklage erheben. „Die Richtlinie darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger individuelle Schadenersatz- ansprüche gegen die Städte geltend machen, obwohl die Kommunen selbst kaum Einfluss auf die Emis- sionen haben“, sagt Lewe.
Das Stahlunternehmen Thyssen- krupp warnt in einem Schreiben an den Bundestag, das unserer Redak- tion vorliegt, die laufende Umstel- lung zur klimaneutralen Produk- tion werde durch die EU-Pläne be- hindert – so würden nicht nur Kli- maziele verfehlt, es drohten auch „Standortverlagerungen ins Ausland oder Anlagenstilllegungen und der Verlust vieler gut bezahlter Industriearbeitsplätze.“Wirtschaftsverbände fordern, dass die neuen Grenzwerte erst ab 2040 greifen sollen. Der ADAC mahnt, mehr Zeit einzuplanen: Fahrverbote sollten nur das letzte Mittel sein – vielmehr müsse es um technische Lösungen an der Quelle gehen, also um mög- lichst emissionsarme Fahrzeuge.
Berlin. Nach langen Verhandlungen und Terminverschiebungen wird es in Sachen Cannabis-Legalisierung nun konkret: Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann CannabisKlubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Auf diese und weitere Details haben sich die AmpelParteien verständigt, wie aus einem Papier mit entsprechenden Änderungsvorschlägen zum seit Monaten verhandelten Cannabis-Gesetz hervorgeht. „Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an“, teilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Montag in Berlin mit.
Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Über den Gesetzentwurf wird seit geraumer Zeit beraten. In einem ersten Schritt soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Volljährige ab 18 sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. In sogenannten Cannabis-Klubs sollen Vereinsmitglieder gemeinschaftlich anbauen. Das Gesetz muss noch im Bundestag beschlossen werden. Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. Die Ampel-Parteien haben sich nun konkret auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als ursprünglich geplant. Im Eigenanbau wird demnach die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert. dpa