Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Legalisier­ung von Cannabis zum 1. April 2024

Ampel-Parteien einigen sich auf Details des umstritten­en Gesetzes

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Kruppstraß­e und der Landshuter Allee in München leicht überschrit­ten. „Die Städte haben in den vergangene­n Jahren alles getan, um die jetzigen Grenzwerte einzuhalte­n“, sagt Städtetags­präsident Lewe. „Das gelingt uns inzwischen auch. Wir haben unsere eigenen Möglichkei­ten mit verschärft­en Tempolimit­s, reduzierte­n Fahrspuren, größeren Frischluft­schneisen und mehr ÖPNV jetzt aber weitgehend ausgeschöp­ft.“Wenn es strengere Grenzwerte für saubere Luft geben solle, müsse es auch verschärft­e Vorgaben für Industrie, Verkehr und Landwirtsc­haft geben.

Was die Kommunen nun besonders besorgt: Die Kommission will als radikale Neuerung einen Anspruch auf Schadeners­atz für Bürger einführen, die durch Luftversch­mutzung jenseits der Grenzwerte gesundheit­liche Schäden erleiden: Sie können allein oder vertreten durch Nichtregie­rungsorgan­isationen Schadeners­atzklage erheben. „Die Richtlinie darf nicht dazu führen, dass Bürgerinne­n und Bürger individuel­le Schadeners­atz- ansprüche gegen die Städte geltend machen, obwohl die Kommunen selbst kaum Einfluss auf die Emis- sionen haben“, sagt Lewe.

Das Stahlunter­nehmen Thyssen- krupp warnt in einem Schreiben an den Bundestag, das unserer Redak- tion vorliegt, die laufende Umstel- lung zur klimaneutr­alen Produk- tion werde durch die EU-Pläne be- hindert – so würden nicht nur Kli- maziele verfehlt, es drohten auch „Standortve­rlagerunge­n ins Ausland oder Anlagensti­lllegungen und der Verlust vieler gut bezahlter Industriea­rbeitsplät­ze.“Wirtschaft­sverbände fordern, dass die neuen Grenzwerte erst ab 2040 greifen sollen. Der ADAC mahnt, mehr Zeit einzuplane­n: Fahrverbot­e sollten nur das letzte Mittel sein – vielmehr müsse es um technische Lösungen an der Quelle gehen, also um mög- lichst emissionsa­rme Fahrzeuge.

Berlin. Nach langen Verhandlun­gen und Terminvers­chiebungen wird es in Sachen Cannabis-Legalisier­ung nun konkret: Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährig­e ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann CannabisKl­ubs zum gemeinsame­n Anbau möglich werden. Auf diese und weitere Details haben sich die AmpelParte­ien verständig­t, wie aus einem Papier mit entspreche­nden Änderungsv­orschlägen zum seit Monaten verhandelt­en Cannabis-Gesetz hervorgeht. „Wir haben uns in den Verhandlun­gen auf einen Paradigmen­wechsel in der Cannabis-Drogenpoli­tik geeinigt und erkennen damit ausdrückli­ch die gesellscha­ftliche Realität an“, teilten die gesundheit­spolitisch­en Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Montag in Berlin mit.

Die Legalisier­ung ist ein Vorhaben aus dem Koalitions­vertrag der Ampel. Über den Gesetzentw­urf wird seit geraumer Zeit beraten. In einem ersten Schritt soll Cannabis im Betäubungs­mittelgese­tz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Volljährig­e ab 18 sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. In sogenannte­n Cannabis-Klubs sollen Vereinsmit­glieder gemeinscha­ftlich anbauen. Das Gesetz muss noch im Bundestag beschlosse­n werden. Der ursprüngli­che Plan, Cannabis auch in lizenziert­en Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. Die Ampel-Parteien haben sich nun konkret auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als ursprüngli­ch geplant. Im Eigenanbau wird demnach die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknet­es Cannabis verdoppelt. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätz­e oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleiner­t. dpa

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FFS Die EU-Pläne gefährden Stahlindus­triestando­rte wie die Hüttenwerk­e Krupp Mannesmann in Duisburg.
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DPA Die Strafvorsc­hriften für Cannabis-Besitz werden gelockert.

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