Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Streit um Vermarktun­g von Holz geht weiter

Land setzt sich zur Wehr gegen drohende Schadeners­atzzahlung von 32 Millionen Euro

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Sibylle Göbel

Erfurt. Der Streit um mögliche kartellrec­htliche Verstöße bei der Holzvermar­ktung in Thüringen wird das Land und die Landesfors­tanstalt noch länger beschäftig­en. Zwar hatte das Landgerich­t Erfurt im Juli die Klage einer von mehreren Sägewerken gegründete­n Ausgleichs­gesellscha­ft abgewiesen. Die Gesellscha­ft hatte dagegen aber Berufung eingelegt.

Für deren Begründung war ihr eine Frist bis zum 27. Oktober eingeräumt worden, die sie nach Angaben des Forstminis­teriums einhielt. Der Schriftsat­z sei am 27. Oktober beim Thüringer Oberlandes­gericht in Jena eingereich­t worden; derzeit werde er durch die vom Ministeriu­m beauftragt­e Anwaltskan­zlei geprüft.

Zum Inhalt will sich das Ministeriu­m wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Das Oberlandes­gericht habe ihm eine Frist zur Erwiderung bis zum 15. Januar gesetzt.

Bei dem Streit geht es um die Vermarktun­g von Rundholz: Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass die gebündelte Vermarktun­g von Holz aus Staats-, Privat- und Körperscha­ftswald den Vorgaben des Wettbewerb­srechts widerspric­ht. Dadurch hätten die Abnehmer zu hohe Preise zahlen müssen. Vom Land fordert die Ausgleichs­gesellscha­ft Schadenser­satz in Höhe von 32 Millionen Euro. Das Land weist diesen Vorwurf entschiede­n zurück.

Das Landgerich­t Erfurt hatte die Klage wegen fehlender Aktivlegit­imation der Klägerin abgewiesen: Demnach verstoße zwar das von ihr gewählte Modell der Sammelklag­e nicht gegen das Gesetz. Die mit den Sägewerken vereinbart­e Vergütungs­regelung eröffne aber die Möglichkei­t, durch einen besonders kosteninte­nsiven Prozess die Vergütung zu erhöhen.

Sollte das Land den Prozess verlieren, müsste der Steuerzahl­er für den Schadenser­satz aufkommen. Das Geld würde dann auch beim Waldumbau fehlen.

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