Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Streit um Vermarktung von Holz geht weiter
Land setzt sich zur Wehr gegen drohende Schadenersatzzahlung von 32 Millionen Euro
Sibylle Göbel
Erfurt. Der Streit um mögliche kartellrechtliche Verstöße bei der Holzvermarktung in Thüringen wird das Land und die Landesforstanstalt noch länger beschäftigen. Zwar hatte das Landgericht Erfurt im Juli die Klage einer von mehreren Sägewerken gegründeten Ausgleichsgesellschaft abgewiesen. Die Gesellschaft hatte dagegen aber Berufung eingelegt.
Für deren Begründung war ihr eine Frist bis zum 27. Oktober eingeräumt worden, die sie nach Angaben des Forstministeriums einhielt. Der Schriftsatz sei am 27. Oktober beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena eingereicht worden; derzeit werde er durch die vom Ministerium beauftragte Anwaltskanzlei geprüft.
Zum Inhalt will sich das Ministerium wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Das Oberlandesgericht habe ihm eine Frist zur Erwiderung bis zum 15. Januar gesetzt.
Bei dem Streit geht es um die Vermarktung von Rundholz: Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass die gebündelte Vermarktung von Holz aus Staats-, Privat- und Körperschaftswald den Vorgaben des Wettbewerbsrechts widerspricht. Dadurch hätten die Abnehmer zu hohe Preise zahlen müssen. Vom Land fordert die Ausgleichsgesellschaft Schadensersatz in Höhe von 32 Millionen Euro. Das Land weist diesen Vorwurf entschieden zurück.
Das Landgericht Erfurt hatte die Klage wegen fehlender Aktivlegitimation der Klägerin abgewiesen: Demnach verstoße zwar das von ihr gewählte Modell der Sammelklage nicht gegen das Gesetz. Die mit den Sägewerken vereinbarte Vergütungsregelung eröffne aber die Möglichkeit, durch einen besonders kostenintensiven Prozess die Vergütung zu erhöhen.
Sollte das Land den Prozess verlieren, müsste der Steuerzahler für den Schadensersatz aufkommen. Das Geld würde dann auch beim Waldumbau fehlen.