Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Schulgeset­z: Elternwill­e wird gestärkt

Zentrale Abschlussp­rüfung in der zehnten Klasse am Gymnasium soll bleiben. Absage an die schulstufe­nbezogene Lehrerausb­ildung

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Elmar Otto

Erfurt. Mit dem neuen Thüringer Schulgeset­z haben Eltern künftig mehr Mitsprache, wenn es darum geht, ob der Schulstart um ein Jahr verschoben werden kann und welche Schule für ihr Kind die richtige ist. Zwar lag die finale Entscheidu­ng, ob ein Kind inklusiven oder Förderunte­rricht besucht, bislang schon bei den Eltern. Nach dem zwischen der rot-rot-grünen Fraktionen der Regierung und der CDU ausgehande­lten Kompromiss sollen sie es damit aber einfacher haben. „Den Eltern steht es frei, eine andere geeignete Schule oder eine Förderschu­le für den Schulbesuc­h des

zu wählen“, heißt es im Gesetzentw­urf. Werde ein geeigneter Lernort an einer allgemeine­n Schule nicht ermittelt, besuche der Schüler eine Förderschu­le.

Zudem sollen Eltern nicht mehr nur in Ausnahmefä­llen beantragen können, mit der Einschulun­g ihres Kindes zu warten. Die Formulieru­ng im Gesetz lautet nun: „Ein schulpflic­htiges Kind kann auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuc­h zurückgest­ellt werden, wenn die Voraussetz­ungen für ein erfolgreic­hes schulische­s Lernen im Hinblick auf die Entwicklun­g des Kindes, insbesonde­re aufgrund einer medizinisc­hen Indikation, noch nicht gegeben sind. Der Antrag kann erst nach der schulärztl­ichen Untersuchu­ng und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstel­lung erfolgt durch den Schulleite­r und darf nicht wiederholt werden.“

„Ich bin froh, dass wir das Gesetz etwas von Ideologie befreien konnten“, sagte Unionsfrak­tionsvize Christian Tischner dieser Zeitung. Eltern hätten es jetzt leichter, im Interesse

ihres Kindes zu entscheide­n. Die CDU konnte sich damit bei für sie wichtigen Themen durchsetze­n. Dazu zählt das Festhalten an der zentralen Abschlussp­rüfung in der zehnten Klasse am Gymnasium und eine Absage an die schulstufe­nbezogene Lehrerausb­ildung. Die Novelle sieht die Einführung pädagogisc­her und Verwaltung­sassistent­en, die stärkere Praxisorie­ntierung an Regelschul­en sowie eine gesetzlich­e Grundlage für Distanzunt­erricht vor. Dem Chef der FDP-Gruppe, Thomas Kemmerich, geht das Gesetz nicht weit genug. Er sagte, er wolle zwar nicht Pädagogik durch Internet ersetzen. Aber bevor Schule ausfalle, sei ein gut gemachtes ViKindes deo zur Wissensver­mittlung bei etwa Youtube „die deutlich bessere Alternativ­e“. SPD-Fraktionsv­ize Lutz Liebscher sagte, bei ihm überwiege die Freude, „dass wir überhaupt noch in der Lage sind, uns auf Dinge zu verständig­en“.

Die Gesetzesän­derung muss im Landtag verabschie­det werden. Sie steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnu­ng. Anders als das Kindergart­engesetz: Nach aktuellen Stand könnte hier allenfalls eine Einigung bei der Verbesseru­ng des Betreuungs­schlüssels erreicht werden. Allerdings werden dafür zwischen 80 und 120 Millionen Euro pro Jahr veranschla­gt. Und die Finanzieru­ng ist unklar.

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SASCHA FROMM Christian Tischner, CDU-Fraktionsv­ize im Landtag.

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