Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Ermittlungen gegen Rapper eingestellt
Staatsanwaltschaft prüft umstrittene Liedzeilen von Kollegah und Farid Bang. „Gangsta-rap“kann sich auf Kunstfreiheit berufen
Düsseldorf.
Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.
Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-rap“gerecht werden, sei dies nicht strafbar.
Auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit. Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Rapper eingegangen. Die Liedtexte wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.
Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-vorwürfen mit dem Echo ausgezeichnet worden. Etliche Musiker gaben zuvor ihre Preise aus Protest zurück. Das führte letztlich zur Abschaffung des Echo.
Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“sei weder eine Billigung noch Verharmlosung der Ns-herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von Kz-insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar. Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“. Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des „Gangsta-rap“sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.
Die Passage „Ey, ich komm’ in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“sei ebenfalls nicht zu beanstanden.
Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener überprüft. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.
Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich die Kz-gedenkstätte Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker Marius Müller-westernhagen gekommen.
Das Musiklabel BMG hatte sich zunächst hinter die beiden Musiker gestellt, dann aber diese Zusammenarbeit auf Eis gelegt. (dpa)