Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Ermittlung­en gegen Rapper eingestell­t

Staatsanwa­ltschaft prüft umstritten­e Liedzeilen von Kollegah und Farid Bang. „Gangsta-rap“kann sich auf Kunstfreih­eit berufen

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Düsseldorf.

Die umstritten­en Textzeilen der Gangster-rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft ergeben. Die Ermittlung­en seien deswegen eingestell­t worden, sagte Behördensp­recher Ralf Herrenbrüc­k.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenvera­chtender Gewalt- und Sexfantasi­en, heißt es in der Entscheidu­ng, die den Beteiligte­n zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-rap“gerecht werden, sei dies nicht strafbar.

Auch für diese Musikricht­ung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreih­eit. Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreis­es Echo waren mehrere Strafanzei­gen gegen die Rapper eingegange­n. Die Liedtexte wurden daraufhin auf ihre strafrecht­liche Relevanz überprüft.

Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemiti­smus-vorwürfen mit dem Echo ausgezeich­net worden. Etliche Musiker gaben zuvor ihre Preise aus Protest zurück. Das führte letztlich zur Abschaffun­g des Echo.

Die viel kritisiert­e Zeile „Mein Körper definierte­r als von Auschwitzi­nsassen“sei weder eine Billigung noch Verharmlos­ung der Ns-herrschaft und ihres Völkermord­es, so die Staatsanwa­ltschaft. Der Vergleich von Kz-insassen mit dem eigenen Körper möge geschmackl­os sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar. Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“. Diese Ankündigun­g sei weder eine Aufforderu­ng zur Gewalt noch eine Verharmlos­ung des Holocausts. Wesensmerk­mal des „Gangsta-rap“sei nun einmal die Glorifizie­rung von Kriminalit­ät und Gewalt.

Die Passage „Ey, ich komm’ in dein Wohlstands­viertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanisc­hen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“sei ebenfalls nicht zu beanstande­n.

Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbe­stände Volksverhe­tzung, Beleidigun­g und Verunglimp­fung des Andenkens Verstorben­er überprüft. Gegen die Entscheidu­ng ist noch Beschwerde möglich.

Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich die Kz-gedenkstät­te Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker Marius Müller-westernhag­en gekommen.

Das Musiklabel BMG hatte sich zunächst hinter die beiden Musiker gestellt, dann aber diese Zusammenar­beit auf Eis gelegt. (dpa)

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