Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Eu-politiker stärken Zeitungen
Google-zugriff auf Inhalte wird reguliert
Straßburg.
Das Europaparlament hat am Mittwoch eine Reform des Eu-urheberrechts auf den Weg gebracht. 438 Abgeordnete stimmten für eine Vorlage, die auch die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beinhaltet. 226 Parlamentarier votierten dagegen. Mit einem so klaren Ergebnis hatte kaum jemand gerechnet. Noch Anfang Juli hatte das Parlament einen Entwurf des Rechtsausschusses für ein neues Eu-urheberrecht abgelehnt .
Die Vorlage wurde daraufhin überarbeitet. Sogenannte Upload-filter, die das Hochladen geschützter Werke verhindern sollen, werden in dem nun gebilligten Text nicht mehr erwähnt. Kritiker hatten moniert, dass in solchen Filtern auch urheberrechtlich unbedenkliche Zitate, Satiren und Musik-remixe hängen bleiben könnten. Manche sahen bereits die „freie Meinungsäußerung“bedroht. In Parlamentskreisen hieß es, vor allem wegen der umstrittenen Upload-filter sei der erste Entwurf durchgefallen.
Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das auch Verlegerrecht genannt wird, entspricht im Wesentlichen einem Gesetz, das es in Deutschland seit 2013 gibt. Es sieht vor, dass Portale wie Google News nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten zeigen dürfen. Dazu ist die Erlaubnis der Verlage erforderlich, denen die Portale eine Lizenzgebühr zahlen müssen.
Kritiker bemängeln, das deutsche Recht habe den Verlagen bisher kaum Einnahmen beschert. Stattdessen führe man kostspielige Prozesse, um das Recht durchzusetzen. Dessen Befürworter entgegnen, es sei üblich, neue Rechte gerichtlich klären zu lassen. So habe es sieben Jahre gedauert, bis Youtube Ansprüche der Musikverwertungsgesellschaft Gema anerkannt habe.
Das Parlament wird nun den konkreten Gesetzestext mit der Eu-kommission und dem Europäischen Rat aushandeln. (khr)