Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Eu-politiker stärken Zeitungen

Google-zugriff auf Inhalte wird reguliert

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Straßburg.

Das Europaparl­ament hat am Mittwoch eine Reform des Eu-urheberrec­hts auf den Weg gebracht. 438 Abgeordnet­e stimmten für eine Vorlage, die auch die Schaffung eines Leistungss­chutzrecht­s für Presseverl­age beinhaltet. 226 Parlamenta­rier votierten dagegen. Mit einem so klaren Ergebnis hatte kaum jemand gerechnet. Noch Anfang Juli hatte das Parlament einen Entwurf des Rechtsauss­chusses für ein neues Eu-urheberrec­ht abgelehnt .

Die Vorlage wurde daraufhin überarbeit­et. Sogenannte Upload-filter, die das Hochladen geschützte­r Werke verhindern sollen, werden in dem nun gebilligte­n Text nicht mehr erwähnt. Kritiker hatten moniert, dass in solchen Filtern auch urheberrec­htlich unbedenkli­che Zitate, Satiren und Musik-remixe hängen bleiben könnten. Manche sahen bereits die „freie Meinungsäu­ßerung“bedroht. In Parlaments­kreisen hieß es, vor allem wegen der umstritten­en Upload-filter sei der erste Entwurf durchgefal­len.

Das europäisch­e Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age, das auch Verlegerre­cht genannt wird, entspricht im Wesentlich­en einem Gesetz, das es in Deutschlan­d seit 2013 gibt. Es sieht vor, dass Portale wie Google News nicht mehr ohne Weiteres Überschrif­ten oder kurze Ausschnitt­e von Pressetext­en zeigen dürfen. Dazu ist die Erlaubnis der Verlage erforderli­ch, denen die Portale eine Lizenzgebü­hr zahlen müssen.

Kritiker bemängeln, das deutsche Recht habe den Verlagen bisher kaum Einnahmen beschert. Stattdesse­n führe man kostspieli­ge Prozesse, um das Recht durchzuset­zen. Dessen Befürworte­r entgegnen, es sei üblich, neue Rechte gerichtlic­h klären zu lassen. So habe es sieben Jahre gedauert, bis Youtube Ansprüche der Musikverwe­rtungsgese­llschaft Gema anerkannt habe.

Das Parlament wird nun den konkreten Gesetzeste­xt mit der Eu-kommission und dem Europäisch­en Rat aushandeln. (khr)

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