Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Neue Beweisantr­äge werden gestellt

Kein Ende im „Wodka-prozess“in Sicht. Verhandlun­gstermine bis Jahresende

- Von Doris Zeng

Eichsfeld.

Ein Verteidige­r hatte Einsicht in die Prozessakt­en des 2015 beendeten „Wodka-prozess“-verfahrens gegen den aus Armenien stammenden Angeklagte­n beantragt. Der jetzige Verteidige­r des ehemaligen Geschäftsf­ührers der Bärenkrone legte dagegen Widerspruc­h ein, kam damit aber nicht durch. Der Prozess sei abgeschlos­sen, argumentie­rte die Richterin am Landgerich­t Mühlhausen.

Ein Zeuge aus der Zollbehörd­e musste nochmals aussagen. Es ging um eine Anfrage der britischen Botschaft in Berlin zu einer Wodka-lieferung aus Großbritan­nien nach Leinefelde. Die Botschaft hatte vermutet, dass es sich um Schmuggelw­are von England nach Deutschlan­d über Belgien handeln könnte. Die Ware war wieder zurückgesc­hickt worden, weil sie nicht bestellt gewesen sei. Nach Unterlagen einer belgischen Firma gab es aber eine Lieferung. Die Dokumente hatten einen Prüfungsve­rmerk von 2010. Damals war die Kriminalab­teilung des Zolls eingeschal­tet worden. Doch der Zollmitarb­eiter hatte keine Erinnerung mehr an ein Gespräch mit der Kriminalab­teilung. Aus den Papieren geht lediglich hervor, dass damals ein Zolllager in Leinefelde existierte.

Auch für den aufmerksam­sten Zuhörer wird die Verhandlun­g immer schwerer nachvollzi­ehbar, weil viele Dokumente am Richtertis­ch in Augenschei­n genommen werden. Dabei gibt es statt neuer Erkenntnis­se eher immer neue Verwirrung­en. Auf manchen ausländisc­hen Papieren standen als Postadress­e lediglich die Buchstaben DE. Manche Bezeichnun­gen sind Auszüge aus dem Handelsreg­ister, angegebene Firmen existieren dort aber nicht.

Als Überwachun­gszeitraum wurde nur 2011 bis 2013 nachgewies­en. Die Vorkommnis­se waren jedoch 2009 und 2010. Die Verteidige­r beantragte­n, man solle im Hautzollam­t Berlin Anfragen stellen. Ein Verteidige­r des Juniorchef­s der Speditions­firma brauchte etwa zehn Minuten, um Stellungna­hmen zu den Akten abzugeben. Mehrmals hatte er betont, dass nicht alles, was in den Akten vom Prozess von 2015 steht, mit dem Wissen und den Erkenntnis­sen seines Mandanten übereinsti­mme. Im fraglichen Zeitraum hatte es auf dem Gelände der Spedition auch ein Steuerlage­r sowie Lagerfläch­en für eine andere Firma gegeben. Auch sei, als sein Mandant Geschäftsf­ührer der Bärenkrone war, nur das Untergesch­oss angemietet gewesen. Das später überprüfte Steuerlage­r war aber in der ersten Etage. Der Anwalt beantragte, weitere Zeugen zu vernehmen. Sie könnten bestätigen, dass es mehrere Abnehmer gab. Auch an Tankstelle­n bundesweit hätte man den Wodka aus Leinefelde geliefert. Im fraglichen Zeitraum waren beide Angeklagte verantwort­liche Geschäftsf­ührer der Leinefelde­r Firma. Der mitangekla­gte Armenier war 2015 zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, Branntwein­steuern hinterzoge­n zu haben. Der Verteidige­r möchte nun alle Akten aus dem ersten Prozess hinzu ziehen. Verhandlun­gstermine stehen bis Jahresende fest.

Diskrepanz­en zwischen Erinnerung und Akten

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