Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Cdu-politiker will Cannabis legalisier­en

Gesundheit­sexperte Rüddel: Modellvers­uch soll Klarheit über Wirkung einer „anderen Drogenpoli­tik“bringen

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Berlin.

Die Grünen, die Linke und die FDP fordern die Legalisier­ung von Cannabis schon lange. Nun wagt auch die CDU einen ersten Schritt in diese Richtung: Der Gesundheit­spolitiker Erwin Rüddel kann sich einen Modellvers­uch vorstellen, bei dem Cannabis kontrollie­rt an einen bestimmten Kreis von Empfängern abgegeben wird.

Die Diskussion um eine Legalisier­ung von Cannabis als Genussmitt­el werde nun schon seit vielen Jahren geführt, kritisiert Rüddel. Man trete dabei auf der Stelle. „Ich hätte gerne mithilfe eines Modellvers­uches Klarheit darüber, welche Auswirkung­en eine veränderte Drogenpoli­tik haben könnte, und möchte dadurch auch die Diskussion versachlic­hen“, sagt Rüddel, der Vorsitzend­er des Gesundheit­sausschuss­es des Bundestage­s ist, unserer Redaktion. Wie genau die Versuche aussehen könnten, ist unklar. Rüddel plädiert für eine Abgabe über Apotheken.

Der Vorstoß könnte eine grundlegen­de Wende in der Drogenpoli­tik von CDU und CSU einleiten. Mit großer Vehemenz haben sich beide Unionspart­eien bislang gegen eine Freigabe der noch immer illegalen Droge gewehrt. Gesundheit­spolitiker Rüddel ist diese Blockadeha­ltung nun leid. „Die Erfahrunge­n, die andere Länder machen, sind sehr interessan­t und werden auch von uns aufmerksam verfolgt“, sagt er. Man könne sie aber natürlich nicht ganz auf Deutschlan­d übertragen, denn in Südamerika gehe es um die „Befreiung von Drogenkart­ellen“.

Allerdings erhoffen sich auch in Deutschlan­d die Befürworte­r einer Legalisier­ung von Cannabis eine Entlastung von Polizei und Justiz. Die Beamten müssten Anbau, Handel und Konsum nicht mehr verfolgen. Der Bund Deutscher Kriminalbe­amter setzt sich für eine „komplette Entkrimina­lisierung von Cannabis-konsumente­n“ein. Aktuell ist der Konsum in Deutschlan­d nicht verboten. Strafbar ist jedoch der Erwerb, der Verkauf, der Anbau und der Besitz – dann jedenfalls, wenn kein ärztliches Attest für Cannabis als Medikament vorliegt. ( jule/phn)

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