Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Koffer vor Busreise geklaut
Ich war vor drei Wochen für eine Woche im Urlaub. Zum Urlaubsort kam ich mit einem Bus. Ich übergab meinen Koffer an den Busfahrer. Mir fiel eine Person auf, die sich beim Einsteigen in der Nähe des Busses aufhielt, aber nicht einstieg. Ich dachte mir nichts dabei. Als wir am Hotel ankamen, war mein Koffer nicht mehr auffindbar. Offenbar wurde er gestohlen. Mein Urlaub war vermiest. Was kann ich machen? Ich hatte den Diebstahl dem Reiseveranstalter gemeldet. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Es ist ärgerlich, wenn einem so etwas passiert. Und oftmals wird auch der Reiseveranstalter der Meinung sein, dass er keine Zahlungen leisten müsste. Ob man Ansprüche wegen eines Kofferdiebstahls gegenüber dem Reiseveranstalter hat, kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Wurde der Koffer gestohlen, als Sie zwar schon beim Bus waren, aber den Koffer dem Busfahrer noch nicht übergeben hatten, können Sie keine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
Hat man den Koffer bereits an den Busfahrer übergeben, muss dieser Vorkehrungen treffen, damit der Koffer nicht gestohlen wird. Er hat die Obhut über den Koffer. Wird der Koffer in diesem Zeitfenster gestohlen, haftet der Reiseveranstalter auf Schadensersatz.
Unter Umständen kann man auch Minderungsansprüche geltend machen. Befanden sich wertvolle Gegenstände im Koffer, kann es sein, dass den Reisenden ein Mitverschulden trifft. Er muss dann besondere Schutzvorkehrungen treffen, beispielsweise den Busfahrer darauf hinweisen.
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