Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
„Mutti“ist ein irreführender Begriff
Unter den möglichen Merkelnachfolgern ragt Friedrich Merz intellektuell und persönlich am meisten hervor.
Dass er als Freiberufler, Anwalt und Unternehmer erfolgreich war, Millionär wurde und gute Beziehungen zur Wirtschaft hat, spricht nicht unbedingt gegen ihn, ebenfalls nicht, dass ihn Frau Merkel, irreführender Weise „Mutti“genannt, zunächst erfolgreich wegintrigiert hat.
Die Klaviatur der Macht war ja ein Politikfeld, das Frau Merkel besser beherrschte als die Flüchtlingspolitik, deren soziale, teilweise katastrophalen Auswirkungen auf das innerdeutsche Sozialsystem noch gar nicht absehbar sind.
Herr Spahn dürfte nicht in das Familienbild des konservativen Teils der CDU passen.
Frau Kramp-karrenbauer müsste wohl noch ihre wirtschaftspolitische Kompetenz unter Beweis stellen. Letztere ist aber für einen kommenden Regierungschef der drittgrößten Volkswirtschaft und Industrienation der Welt unerlässlich.
Klaus Heyder, Erfurt
Meine Eltern haben einen Festnetzvertrag. Unlängst sind sie ins Pflegeheim gezogen. Als ich den Vertrag für sie kündigen wollte, teilte mir der Telefonanbieter mit, dass der Vertrag sich erst verlängert hätte. Er würde noch bis September 2020 laufen. Den Vertrag hatten meine Eltern 2006 abgeschlossen und seitdem nicht geändert. Kommen sie wirklich erst 2020 aus dem Vertrag? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ob ein Umzug ins Pflegeheim ein Kündigungsrecht aus sogenanntem wichtigem Grund auslöst, ist schwer zu entscheiden. Juristen könnten hier zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen. Doch gibt es meines Erachtens andere Gründe, mit denen Sie den Vertrag sofort beenden können. So soll sich der Vertrag Ihrer Eltern erst vor Kurzem um zwei Jahre verlängert haben. Das ist gar nicht erlaubt! Bei Verträgen, wie einem Festnetzvertrag, handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis.
Hier darf Folgendes vereinbart werden: Nach Vertragsschluss darf die Erstlaufzeit maximal 24 Monate betragen. Danach darf sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei Ihren Eltern soll sich der Vertrag aber um zwei Jahre verlängert haben. Das ist unzulässig. Um das zu erreichen, hätte mit Ihren Eltern ein ganz neuer Vertrag vereinbart werden müssen. Sie sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags prüfen, was geregelt ist. Sollte dort geregelt sein, dass der Vertrag sich um 24 Monate verlängert, wäre diese Regelung unwirksam. Sie könnten den Vertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen. Die Kündigungsfrist wäre dann wohl: Kündigung spätestens am 15. des Monats zum Ende des Monats, sofern Ihre Eltern monatlich die Telefonrechnung bezahlen.