Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
250 Euro Strafe für Wiederholungstäter
Familienvater erneut ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer. Dieses Mal wird auch seine Ehefrau bestraft
Heiligenstadt.
Eine Eichsfelder Familie fuhr vor einem halben Jahr zu einem Ausflug in den Wald – und wurde auf der Rückfahrt von der Polizei gestoppt. Einem Beamten kam der Fahrer des Autos bekannt vor – und er hatte den richtigen Riecher: Denn der 31-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein mehr und hätte demnach nicht fahren dürfen. Doch auf dieser Seitenstraße in einer Landkreisgemeinde gönnte er sich das Fahrvergnügen – und wurde prompt dabei erwischt.
Seine Frau muss übrigens auch 300 Euro Strafe zahlen, weil es ihr Auto war und sie die Fahrt zugelassen hatte. Ihr Mann sagte vor dem Amtsgericht Heiligenstadt, dass er diesen Weg nicht als öffentliche Straße betrachtet habe. Es tue ihm leid und er wolle nicht mehr ohne Fahrerlaubnis fahren. Er sei ferner bemüht, den Führerschein neu zu erwerben, sagte der geständige Maurer . Dass der Vorfall nur vier Wochen nach einer Verurteilung aus gleichem Grund passierte, machte die Sache nicht besser. Damals hatte ihn das Amtsgericht Göttingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung – die Totalfälschung eines Führerscheins – verurteilt. Ein weitere Vorstrafe gab es wegen Schwarzfahrens. Vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig.
Die Strafrichterin verurteilte den 31-Jährigen zu 1250 Euro Strafe und einem Jahr Sperrzeit für die Neuerteilung des Führerscheins. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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