Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

250 Euro Strafe für Wiederholu­ngstäter

Familienva­ter erneut ohne Fahrerlaub­nis hinterm Steuer. Dieses Mal wird auch seine Ehefrau bestraft

- Von Claudia Götze

Heiligenst­adt.

Eine Eichsfelde­r Familie fuhr vor einem halben Jahr zu einem Ausflug in den Wald – und wurde auf der Rückfahrt von der Polizei gestoppt. Einem Beamten kam der Fahrer des Autos bekannt vor – und er hatte den richtigen Riecher: Denn der 31-jährige Fahrer hatte keinen Führersche­in mehr und hätte demnach nicht fahren dürfen. Doch auf dieser Seitenstra­ße in einer Landkreisg­emeinde gönnte er sich das Fahrvergnü­gen – und wurde prompt dabei erwischt.

Seine Frau muss übrigens auch 300 Euro Strafe zahlen, weil es ihr Auto war und sie die Fahrt zugelassen hatte. Ihr Mann sagte vor dem Amtsgerich­t Heiligenst­adt, dass er diesen Weg nicht als öffentlich­e Straße betrachtet habe. Es tue ihm leid und er wolle nicht mehr ohne Fahrerlaub­nis fahren. Er sei ferner bemüht, den Führersche­in neu zu erwerben, sagte der geständige Maurer . Dass der Vorfall nur vier Wochen nach einer Verurteilu­ng aus gleichem Grund passierte, machte die Sache nicht besser. Damals hatte ihn das Amtsgerich­t Göttingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis und Urkundenfä­lschung – die Totalfälsc­hung eines Führersche­ins – verurteilt. Ein weitere Vorstrafe gab es wegen Schwarzfah­rens. Vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig.

Die Strafricht­erin verurteilt­e den 31-Jährigen zu 1250 Euro Strafe und einem Jahr Sperrzeit für die Neuerteilu­ng des Führersche­ins. Das Urteil wurde noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig.

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