Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Zeugen sollen sich nach neun Jahren erinnern
Es geht immer weiter im Verfahren wegen Steuerhinterziehung einer Eichsfelder Wodkafirma
Alle Mitarbeiter der Firmen wurden bereits als Zeugen verhört, mehrere Kraftfahrer der Spedition sollten sich nach so vielen Jahren an einzelne Fahrten zwischen der Spedition und der Wodkafirma, aber auch in Gesamtdeutschland, den Niederlanden, Osteuropa und Italien und sogar an die Kennzeichen der Lkw erinnern.
Inländische und ausländische Frachtbriefe und Lieferscheine wurden einbezogen. Ein Itsachverständiger hatte die Computer der Firma untersucht und festgestellt, dass E-mails von Rechnern „aus dem Irgendwo“gekommen sein müssen. Zusätzliche Usb-sticks waren verwendet worden.
Die Angeklagten bestreiten, damit etwas zu tun zu haben. Immer wieder tauchen türkische und andere ausländische Namen auf, auch für dubiose Firmen. Selbst die Mailadressen wiesen gravierende Fehler auf. So erscheint öfter das Wort „Barenkrone“statt Bärenkrone in den Mail-adressen.
Es gibt sogar „kryptische Zeichen“, wie es der Anwalt nennt und unterschiedliche Schriftfarben. Die Absender der Mails sind nicht zu identifizieren. Es seien „korrupte E-mails“, heißt es im Antrag. Manches wurde bereits gelöscht. Es gibt Antworten, aber keine Fragen dazu. Es scheint, als hätte eine Person mit einem türkischen oder arabischen Namen die Firma „mit Mails bombardiert“, so formuliert es der Anwalt.
Manche Ausdrucke von Frachtbriefen oder Rechnungen wurden mit Nadeldruckern hergestellt. Das ist nur bei Durchschlägen nötig. Manche Dokumente sind nur noch als Kopien vorhanden oder weisen sprachliche Fehler auf.
Die meisten Beweisanträge kommen von den Verteidigern des Juniorchefs. Der Anwalt des Armeniers hatte seinen Mandanten schon im vorangegangenen Prozess vertreten. Schon damals konnte der aufmerksame Zuhörer erkennen, dass die Abnehmer des Wodkas in Westdeutschland, hauptsächlich im Ruhrgebiet, die Wodkafirma in Leinefelde betrogen hatten. Der Verteidiger des Armeniers bringt es auch hier auf den Punkt. Sein Mandant sei ganz offensichtlich getäuscht worden von diesen Personen. Er ist der Meinung, diese und einige damalige Mitarbeiter müssten in dem laufenden Prozess ebenfalls noch als Zeugen vernommen werden.
Immer wieder müssen die Gerichtsbeteiligten mehrere Hundert Seiten lange Akten im Selbstleseverfahren bewältigen. Originale müssen vor Gericht „in Augenschein genommen“werden. Der Prozess zieht sich in die Länge und wird noch bis zum Herbst dauern.