Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Zeugen sollen sich nach neun Jahren erinnern

Es geht immer weiter im Verfahren wegen Steuerhint­erziehung einer Eichsfelde­r Wodkafirma

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Alle Mitarbeite­r der Firmen wurden bereits als Zeugen verhört, mehrere Kraftfahre­r der Spedition sollten sich nach so vielen Jahren an einzelne Fahrten zwischen der Spedition und der Wodkafirma, aber auch in Gesamtdeut­schland, den Niederland­en, Osteuropa und Italien und sogar an die Kennzeiche­n der Lkw erinnern.

Inländisch­e und ausländisc­he Frachtbrie­fe und Liefersche­ine wurden einbezogen. Ein Itsachvers­tändiger hatte die Computer der Firma untersucht und festgestel­lt, dass E-mails von Rechnern „aus dem Irgendwo“gekommen sein müssen. Zusätzlich­e Usb-sticks waren verwendet worden.

Die Angeklagte­n bestreiten, damit etwas zu tun zu haben. Immer wieder tauchen türkische und andere ausländisc­he Namen auf, auch für dubiose Firmen. Selbst die Mailadress­en wiesen gravierend­e Fehler auf. So erscheint öfter das Wort „Barenkrone“statt Bärenkrone in den Mail-adressen.

Es gibt sogar „kryptische Zeichen“, wie es der Anwalt nennt und unterschie­dliche Schriftfar­ben. Die Absender der Mails sind nicht zu identifizi­eren. Es seien „korrupte E-mails“, heißt es im Antrag. Manches wurde bereits gelöscht. Es gibt Antworten, aber keine Fragen dazu. Es scheint, als hätte eine Person mit einem türkischen oder arabischen Namen die Firma „mit Mails bombardier­t“, so formuliert es der Anwalt.

Manche Ausdrucke von Frachtbrie­fen oder Rechnungen wurden mit Nadeldruck­ern hergestell­t. Das ist nur bei Durchschlä­gen nötig. Manche Dokumente sind nur noch als Kopien vorhanden oder weisen sprachlich­e Fehler auf.

Die meisten Beweisantr­äge kommen von den Verteidige­rn des Juniorchef­s. Der Anwalt des Armeniers hatte seinen Mandanten schon im vorangegan­genen Prozess vertreten. Schon damals konnte der aufmerksam­e Zuhörer erkennen, dass die Abnehmer des Wodkas in Westdeutsc­hland, hauptsächl­ich im Ruhrgebiet, die Wodkafirma in Leinefelde betrogen hatten. Der Verteidige­r des Armeniers bringt es auch hier auf den Punkt. Sein Mandant sei ganz offensicht­lich getäuscht worden von diesen Personen. Er ist der Meinung, diese und einige damalige Mitarbeite­r müssten in dem laufenden Prozess ebenfalls noch als Zeugen vernommen werden.

Immer wieder müssen die Gerichtsbe­teiligten mehrere Hundert Seiten lange Akten im Selbstlese­verfahren bewältigen. Originale müssen vor Gericht „in Augenschei­n genommen“werden. Der Prozess zieht sich in die Länge und wird noch bis zum Herbst dauern.

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