Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Maskenpfli­cht und Abstand bleiben

Gericht weist Eilantrag ab

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Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern sowie das Tragen einer Mund-nase-bedeckung in Bussen, Straßenbah­nen sowie Zügen und in Geschäften gelten in Thüringen weiterhin. Das stellte das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Weimar in einem Eilverfahr­en klar. Der Antragstel­ler, der in Sachsen-anhalt wohnt und nach Angaben des Gerichts täglich mit dem öffentlich­en Nahverkehr nach Thüringen zu seinem Dienstort pendelt, wollte per einstweili­ger Anordnung die gültige Thüringer Infektions­schutz-grundveror­dnung teilweise kippen.

Nach Auffassung des OVG sprechen derzeit aber gewichtige Aspekte für die Rechtmäßig­keit der noch bis 15. Juli geltenden Grundveror­dnung. Trotz deutlichem Rückgang der Corona-neuinfekti­onen sei weiter davon auszugehen, „dass die Corona-virus-erkrankung nach wie vor eine weltweit verbreitet­e und zu bekämpfend­e Infektions­krankheit“ist. Der Mindestabs­tand und die Pflicht zur Mund-nase-bedeckung seien in dieser Situation „geeignete und verhältnis­mäßige Mittel“, so das OVG.

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