Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Maskenpflicht und Abstand bleiben
Gericht weist Eilantrag ab
Der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie das Tragen einer Mund-nase-bedeckung in Bussen, Straßenbahnen sowie Zügen und in Geschäften gelten in Thüringen weiterhin. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar in einem Eilverfahren klar. Der Antragsteller, der in Sachsen-anhalt wohnt und nach Angaben des Gerichts täglich mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Thüringen zu seinem Dienstort pendelt, wollte per einstweiliger Anordnung die gültige Thüringer Infektionsschutz-grundverordnung teilweise kippen.
Nach Auffassung des OVG sprechen derzeit aber gewichtige Aspekte für die Rechtmäßigkeit der noch bis 15. Juli geltenden Grundverordnung. Trotz deutlichem Rückgang der Corona-neuinfektionen sei weiter davon auszugehen, „dass die Corona-virus-erkrankung nach wie vor eine weltweit verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit“ist. Der Mindestabstand und die Pflicht zur Mund-nase-bedeckung seien in dieser Situation „geeignete und verhältnismäßige Mittel“, so das OVG.