Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Maskenpflicht bis Ende August
Besuchsregeln in Krankenhäusern und Heimen sollen gelockert werden
Die Landesregierung will an diesem Dienstag die aktuellen Corona-beschränkungen bis zum Ende der Sommerferien verlängern. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt fort. Größere Volksfeste bleiben bis auf einzeln zu genehmigende Ausnahmen verboten.
Zudem muss der Mund-nasenschutz weiterhin unter anderem in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Damit bewegt sich Thüringen im
Gleichklang mit den meisten anderen Ländern. Der Vorstoß aus der Landesregierung von Mecklenburgvorpommern, die Maskenpflicht abzuschaffen, stieß bundesweit auf kategorische Ablehnung.
Der Entwurf der neuen Rechtsverordnung, der dieser Zeitung vorliegt, sieht kleinere Lockerungen vor. So müssen Geschäfte oder Kultureinrichtungen nicht mehr Menschen mit allgemeinen Erkältungssymptomen den Zutritt verwehren.
Darüber hinaus verlangt das Land nicht mehr von den Gastwirten,
in der Außengastronomie die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen. Für geschlossene Räume soll die Pflicht aber bestehen bleiben.
In Krankenhäusern und Heimen sollen zwei Besucher pro Patient oder Bewohner für jeweils zwei Stunden möglich sein. Bisher ist nur ein Besucher erlaubt. Insbesondere auf Geburts-, und Palliativstationen sowie in Hospizen kann die Leitung der Einrichtung „günstigere Regelungen“für die Betroffenen treffen.
Das aktuelle Regelwerk des Landes läuft am 15. Juli aus. Die neue
Verordnung soll bis zum 30. August gelten. Für die Zeit danach hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bereits weiter Lockerungen synchron zum Regelbetrieb in den Schulen angekündigt. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Infektionszahlen niedrig blieben. Derzeit werden im Land kaum noch Neuinfektionen registriert, am Montag waren es nur zwei im Landkreis Gotha. Drei Covid-19-patienten werden in Thüringer Krankenhäusern stationär versorgt, einer davon wird beatmet.