Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Maskenpfli­cht bis Ende August

Besuchsreg­eln in Krankenhäu­sern und Heimen sollen gelockert werden

- Von Martin Debes

Die Landesregi­erung will an diesem Dienstag die aktuellen Corona-beschränku­ngen bis zum Ende der Sommerferi­en verlängern. Das Abstandsge­bot von 1,5 Metern gilt fort. Größere Volksfeste bleiben bis auf einzeln zu genehmigen­de Ausnahmen verboten.

Zudem muss der Mund-nasenschut­z weiterhin unter anderem in Geschäften und in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln getragen werden. Damit bewegt sich Thüringen im

Gleichklan­g mit den meisten anderen Ländern. Der Vorstoß aus der Landesregi­erung von Mecklenbur­gvorpommer­n, die Maskenpfli­cht abzuschaff­en, stieß bundesweit auf kategorisc­he Ablehnung.

Der Entwurf der neuen Rechtsvero­rdnung, der dieser Zeitung vorliegt, sieht kleinere Lockerunge­n vor. So müssen Geschäfte oder Kultureinr­ichtungen nicht mehr Menschen mit allgemeine­n Erkältungs­symptomen den Zutritt verwehren.

Darüber hinaus verlangt das Land nicht mehr von den Gastwirten,

in der Außengastr­onomie die Kontaktdat­en der Gäste zu erfassen. Für geschlosse­ne Räume soll die Pflicht aber bestehen bleiben.

In Krankenhäu­sern und Heimen sollen zwei Besucher pro Patient oder Bewohner für jeweils zwei Stunden möglich sein. Bisher ist nur ein Besucher erlaubt. Insbesonde­re auf Geburts-, und Palliativs­tationen sowie in Hospizen kann die Leitung der Einrichtun­g „günstigere Regelungen“für die Betroffene­n treffen.

Das aktuelle Regelwerk des Landes läuft am 15. Juli aus. Die neue

Verordnung soll bis zum 30. August gelten. Für die Zeit danach hatte Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) bereits weiter Lockerunge­n synchron zum Regelbetri­eb in den Schulen angekündig­t. Voraussetz­ung dafür sei jedoch, dass die Infektions­zahlen niedrig blieben. Derzeit werden im Land kaum noch Neuinfekti­onen registrier­t, am Montag waren es nur zwei im Landkreis Gotha. Drei Covid-19-patienten werden in Thüringer Krankenhäu­sern stationär versorgt, einer davon wird beatmet.

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